- Von Achim Nixdorf
- 21.05.2021 um 12:34
Die Versicherung eines Hoteliers aus Ostfriesland muss nicht für die Verluste durch eine angeordnete Betriebsschließung in der Corona-Pandemie aufkommen. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Oldenburg (Aktenzeichen 1 U 10/21).
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Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den in der BSV vereinbarten Bedingungen. Dort werde zwar auf konkrete, meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz Bezug genommen – die durch das Corona-Virus ausgelöste Krankheit Covid-19 werde jedoch nicht erwähnt. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
In einem ähnlichen Fall hatte kürzlich auch das Schleswiger OLG (Aktenzeichen 16 U 25/21) einem Versicherer Recht gegeben, der dem Betreiber einer Gaststätte seinen Ertragsausfall bis zu einer Dauer von 30 Tagen ersetzen sollte (wir berichteten).
Prozessfinanzierer treten auf die Bühne
Wie geht es jetzt weiter im BSV- Verfahrenskomplex? Nach Einschätzung des Düsseldorfer Rechtsanwalts Mark Wilhelm werden die Auseinandersetzungen bald weiter an Fahrt aufnehmen. „In den vergangenen Wochen sind Prozessfinanzierer erfolgreich ins Boot geholt worden, sodass die wahre Klagewelle erst jetzt richtig startet“, sagte der auf Haftungs- und Versicherungsrecht spezialisierte Jurist auf einem Online-Kongress des Businessforums21. Mit einer ersten BGH-Entscheidung rechnet Wilhelm frühestens im Herbst.
Prozessfinanzierer sind Firmen, die das Prozesskostenrisiko auf sich nehmen und dafür im Erfolgsfall einen Anteil der erstrittenen Geldsumme verlangen. So haben Mandanten und Rechtsanwälte auch die Möglichkeit, trotz hoher Verfahrenskosten und ohne eigenes finanzielles Risiko vor Gericht zu ziehen.
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