- Von Manila Klafack
- 24.02.2021 um 17:33
Trotz der Pandemie melden viele Industrie- und Handelskammern aktuell einen Anstieg von Neugründungen im Nebenerwerb. Das ist für Krisenzeiten nicht ungewöhnlich. In wirtschaftlich schlechten Zeiten steigt die Bereitschaft, ein Unternehmen zu gründen, wissen Experten. Sei es in Folge von Arbeitslosigkeit oder parallel zum bestehenden Job.
Insgesamt verzeichnete die Kreditanstalt für Wiederaufbau in ihrem Gründungsmonitor 2019, der im Sommer 2020 veröffentlicht wurde, etwa 377.000 nebenberufliche Gründungen – 85.000 mehr als noch ein Jahr zuvor. Die Gründungen im Vollerwerb gingen dagegen im selben Zeitraum um 27.000 auf rund 228.000 zurück.
Neben einer guten Vorbereitung ist aber auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ein ausreichender Versicherungsschutz wichtig. Wir geben einen Überblick.
Krankenversicherung
Normalerweise müssen Selbstständige im Nebengewerbe keine Pflichtbeiträge in die Sozialversicherungen einzahlen. Denn über die hauptberufliche Tätigkeit werden in der Regel die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur Rentenversicherung, zur Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung abgeführt. Dennoch ist es ratsam, mit der Krankenkasse abzustimmen, ob sich das Einkommen aus der Nebentätigkeit unter Umständen auf die Höhe des Krankenkassenbeitrags auswirkt.
Beträgt die Arbeitszeit pro Woche weniger als 18 Stunden, liegt aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung eine Nebentätigkeit vor – ohne zusätzliche Versicherungspflicht. Alles darüber hinaus verlangt eine freiwillige Versicherung. Wichtig: Wer arbeitslos ist und sich nebenberuflich mit einer Existenzgründung versuchen will, darf nicht mehr als 15 Stunden pro Woche dafür investieren. Zudem wird das Einkommen dem Arbeitslosengeld hinzugerechnet, wenn es 165 Euro im Monat überschreitet.
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Für Studenten, die sich selbstständig machen wollen, gelten ebenfalls gesonderte Vorgaben für ihre Arbeitszeiten, um in der studentischen Krankenversicherung bleiben zu können. In der Vorlesungszeit dürfen sie höchstens 20 Stunden pro Woche tätig sein. In den Semesterferien spielt die Arbeitszeit allerdings keine Rolle.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt lediglich für angemeldete Betriebe. Wer nebenberuflich arbeitet und in dieser Zeit einen Unfall erleidet, ist nicht versichert. Darum kann der Abschluss einer Unfallversicherung in der nebenberuflichen Selbstständigkeit über eine gewählte Berufsgenossenschaft sinnvoll sein.
Die Absicherung des Geschäftsbetriebes
Je nachdem, um welche Art es sich bei der Nebentätigkeit handelt, kommen weitere Gewerbeversicherungen in Betracht, die Schäden übernehmen, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit entstanden sind. Dazu zählen die Berufshaftpflichtversicherung und die Betriebshaftpflichtversicherung für nebenberuflich selbstständig Tätige. Viele Gründer glauben, dass ihre private Haftpflichtversicherung das Nebengewerbe umfasst. Doch dem ist nicht so. Es muss eine eigene Betriebs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung her, die unberechtigte Forderungen abwehrt und berechtigten Ansprüchen nachkommt.
Inhaltsversicherung
Gehören zu dem Nebenerwerb Waren und eine Geschäftseinrichtung kann eine Inhaltsversicherung diese Werte absichern. Werden sie etwa durch einen Sturm, bei einem Einbruch, durch einen Leitungswasserschaden oder durch einen Brand zerstört, ersetzt die Inhaltsversicherung diesen Schaden.
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