- Von Manila Klafack
- 16.04.2020 um 12:15
Pfefferminzia: Für welche Unternehmen ist eine Inhaltsversicherung unumgänglich?
Jan Gieselmann: Jedes Unternehmen, das über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügt, ist gut beraten, hier einen Schutz zu vereinbaren. Denn zwangsläufig investiert jeder Betrieb einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büroeinrichtung. Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch diese Inhalte beschädigen oder ganz zerstören. Damit stören sie vor allem auch den Betriebsablauf und können ihn sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche stellen eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes dar. Bei Handels- und Produktionsbetrieben kommt verschärfend hinzu, dass die bereits bezahlte, eingekaufte oder produzierte Ware unbrauchbar oder vernichtet wird. Das Lager ist plötzlich leer. Es kann nichts mehr geliefert werden, die Umsätze brechen ein.
Und für wen ist die Police noch empfehlenswert?
Besonders für alle Dienstleister, die Gastronomie, den Einzelhandel und Ärzte. Hier gibt es meist hochwertige Ladeneinrichtungen, technische Geräte und zwingend benötigte Räumlichkeiten, um Umsätze erzielen zu können. Die Betriebsunterbrechungsversicherung als Baustein ist aufgrund eines versicherten Schadens für diese Branchen meist sogar wichtiger als der Neuwert der Betriebseinrichtung.
Welche Leistungen gehören in eine Inhaltsversicherung?
Den Standardschutz bilden klassische Gefahren wie Feuer, inklusive Verrußungsschäden, Leitungswasserschäden, insbesondere Durchnässungsschäden, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie Überschwemmungen und weitere Naturkatastrophen. Hinzu kommen die Betriebsschließung aufgrund von Seuchen und Krankheiten, die Betriebsunterbrechungsversicherung sowie die Glasversicherung.
Die Betriebsschließung bekommt aufgrund der Corona-Pandemie aktuell eine neue Bedeutung. Wie sind Sie bislang mit diesem Baustein umgegangen?
Die Betriebsschließung durch Seuchen und Krankheiten war bisher mehr ein Thema für die Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten oder produzieren. Bei der Beratung von Gastronomie-Kunden habe ich in der Vergangenheit meist den Koch als Beispiel angeführt, der von seiner Afrika- oder Asien-Reise zurückkehrt und das Denguefieber mitbringt. Die auf dieses unfreiwillige Souvenir folgende Betriebsschließung für 30 Tage sowie die Desinfektion des Betriebes sind Kosten, die mit einem kleinen Beitrag entspannt abgesichert werden konnten. Durch die aktuelle Lage rund um das neue Corona-Virus ist das Thema für viel mehr Branchen relevant, die bisher keine Berührung damit hatten. Aktuell ist die Betriebsschließung nur noch für Ärzte abschließbar. Bis Mitte März 2020 konnten wir noch für Hotel, Gastronomie und Lebensmittelproduktion eine Lösung anbieten.
Welche Gefahren sind zusätzlich noch versicherbar?
Bei einigen Gesellschaften kann wegen der sich überlappenden Deckung die Technik wie Elektronik und Maschinen mit in die Inhaltsversicherung aufgenommen werden. Hier muss man allerdings prüfen, ob es sinnvoll ist, dies alles in einem Vertrag und bei einer Gesellschaft unterzubringen. Mitunter gibt es Optimierungsmöglichkeiten, wenn die Risiken aufgeteilt werden.
Wie könnte das geschehen?
Beispielsweise könnten in einer separaten Elektronikpauschalversicherung die Risiken ausgeschlossen werden, die im Rahmen der Inhaltsversicherung abgeschlossen sind. Besonderheiten wie Dienstfahrräder, Überschwemmungsrisiken oder ähnliches können dann gesondert aufgenommen werden.
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