- Von Manila Klafack
- 31.03.2021 um 18:11
Der Schrecken sitzt tief. Als die Mitarbeiter einer Digitalagentur morgens in ihr Büro kommen, stehen einige Räume unter Wasser. In der Nacht hatte ein Unwetter mit Sturm und Hagel getobt, zwei Fenster gingen zu Bruch. Wasser drang in das Gebäude ein und beschädigte die Einrichtung.
In einer Schreinerwerkstatt erlebten die Gesellen ebenfalls einen Schock, als sie eines Morgens zur Arbeit kamen. Das schöne große Fenster zur Hofseite war eingeworfen worden. Diebe hatten es auf das teure Werkzeug der Firma abgesehen – und reiche Beute gemacht. Vieles davon war vor kurzem neu angeschafft worden. Der Einbruchdiebstahl hatte ihnen jedoch nicht gereicht. Die Wände in der Werkstatt sowie die Einrichtung im Büro waren mit Farbe beschmiert.
Umfassender Schutz durch All-Risk-Deckung
Ob Schäden durch Feuer oder Leitungswasser, durch Glasbruch, Diebstahl oder Vandalismus – bei diesen Risiken hilft eine Betriebsinhaltsversicherung, die finanziellen Folgen abzufedern. Insbesondere, wenn eine Allgefahrendeckung – oder auch All-Risk genannt – vorliegt, greift ein umfassender Versicherungsschutz. Denn nicht immer sind alle Schäden, die das Inventar eines Unternehmens treffen können, vorhersehbar.
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Ertragsausfall per Inhaltsversicherung absichern
Bei der Allgefahrenversicherung mit unbenannten Risiken müssen Gefahren und daraus resultierende Schäden für die Betriebseinrichtung nicht explizit benannt werden. Das Inventar ist gegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen geschützt. Somit sind alle möglichen Beeinträchtigungen, etwa durch Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, für das Inventar eingeschlossen, die nicht namentlich ausgeschlossen werden. Das bietet Kunden den bestmöglichen vollständigen Schutz mit Abschluss der Versicherung ohne zusätzliche Kosten.
Welche Inhalte eines Betriebes abgesichert werden
Dabei sind in der Inhaltsversicherung sowohl die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung abgesichert als auch Waren und Vorräte. Werkzeuge und Maschinen, Möbel, Computer sowie die sonstige Betriebsausstattung sind ebenfalls abgedeckt. Auch, wenn das Eigentum des Vermieters durch den Schadenfall in Mitleidenschaft gezogen wurde, springt die Versicherung ein. Ferner werden die Kosten für Lösch- und Aufräum- oder Abbrucharbeiten übernommen.
Erweiterungen der Inhaltsversicherung
Die Betriebsinhaltsversicherung mit Allgefahrendeckung stellt bereits einen kompletten Schutz im Schadenfall dar. Zwei Leistungen können allerdings noch ergänzt werden. Da wäre zum einen der Elementarschaden. Denn Hochwasser oder Überschwemmungen, wie sie in den vergangenen Jahren durch den Klimawandel häufiger auftreten, müssen eigens über den Baustein Elementarschaden versichert werden.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet ferner, wenn beispielsweise das Büro oder die Werkstatt aufgrund des eingetretenen Schadens nicht genutzt werden können. Der dadurch entstehende Schaden und Umsatzausfall kann darüber abgesichert werden.
Unterschied zwischen All-Risk und Multi-Risk
Im Zusammenhang mit Gewerbeversicherungen fällt neben der Allgefahrendeckung (All-Risk) oft der Begriff Multi-Risk für Viel-Gefahren-Versicherung. Bei letzterer Variante werden genau die Gefahren genannt, die im Versicherungsschutz inbegriffen sind. Das gilt etwa für Feuer, Sturm oder Diebstahl. Bei der Allgefahrendeckung dagegen sind ebenfalls Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit und sogar Absicht als Grund für den Schaden abgesichert.
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