- Von Karen Schmidt
- 20.11.2023 um 09:50
Egal ob Büromöbel oder Lagerbestände, ob Maschinen oder Werkzeuge, es besteht immer ein Risiko, dass das betriebliche Inventar eines Unternehmens beschädigt wird. Sei es durch einen Brand, ein gebrochenes Wasserrohr oder bei einem Diebstahl. Schutz vor solchen Schäden bietet eine gewerbliche Inhaltsversicherung, häufig auch Inventar- oder Betriebsinhaltsversicherung genannt.
Versichert sind in der Regel Schäden infolge von Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Der Trend geht aber eher in Richtung einer Allgefahrendeckung. Dann sind alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, versichert. Sie schützt zum einen den Makler vor Beratungsfehlern und zum anderen den Kunden im Schadenfall.
Warum Makler die Unternehmervollmacht ansprechen sollten
Hinweisgeberschutz kann ein Türöffner für Beratungsgespräche sein
Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für Selbstständige ist eine Geschäftsinhaltsversicherung wichtig. Denn die Schäden können oft die Existenz des Unternehmens gefährden. Schließlich kann etwa ein Einzelhändler, dessen Ware bei einem Brand in Rauch aufgeht, diese nicht mehr verkaufen. Bei einer Betriebsinhaltsversicherung übernimmt der Anbieter im Ernstfall die Kosten für die Instandsetzung und Wiederanschaffung des beschädigten oder zerstörten Inventars.
Je nach Tarif erstattet der Versicherer aber auch weitere Kosten, die im Schadenfall auf die Betroffenen zukommen können. Dazu gehören etwa Aufräum- und Abbruchkosten, Sachverständigengebühren oder Geld, das für die Wiederherstellung von Akten, Daten und Programmen anfällt. Erstattet wird dabei meist der Neuwert. Das ist der Preis, den man zur Wiederbeschaffung der Gegenstände zahlen müsste. Ist das Inventar aber schon alt oder abgenutzt, und liegt der Wert nur noch unter 40 Prozent des Neuwertes, gibt es vom Versicherer den Zeitwert zurück. Das entspricht dem Preis, zu dem man die Sachen aktuell verkaufen könnte.
Auch fremdes Eigentum versicherbar
Versichert sind grundsätzlich immer solche Gegenstände, die sich im Eigentum des Versicherten befinden oder die mit Kaufoption geleast wurden. Darüber hinaus kann aber auch fremdes Eigentum mit in den Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung eingeschlossen werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn dem Versicherungsnehmer dieses fremde Eigentum zur Aufbewahrung, Reparatur, Wartung oder Pflege vorübergehend im Rahmen der versicherten betrieblichen Tätigkeit überlassen wurde. Das kann zum Beispiel für einen Computer-Reparaturservice oder ein kleines Unternehmen, das Möbelstücke restauriert, von Bedeutung sein.
Wird fremdes Eigentum mitversichert, ist es ganz wichtig, dass dessen Wert bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt wird. Andernfalls besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Das bedeutet, es ist mehr Inventar vorhanden, als tatsächlich versichert ist. Im Schadenfall erstattet die Versicherung die Kosten dann nur anteilig, auch wenn der Schaden insgesamt niedriger ist als die Versicherungssumme. Ein Beispiel: Ein Kunde hat eine gewerbliche Inhaltsversicherung mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro abgeschlossen, der tatsächliche Wert des Geschäftsinventars liegt aber bei 40.000 Euro. Es kommt zum Schaden in Höhe von 5.000 Euro. Da der Kunde unterversichert ist, erhält er von der Versicherung nur 2.500 Euro.
Vermeiden lässt sich dieses Risiko, wenn der Gewerbetreibende mit seinen Auftraggebern vereinbart, dass überlassenes Eigentum weiterhin über diese selbst versichert bleibt. Falls möglich, sollte die Eigenversicherung also immer Vorrang vor der Fremdversicherung haben.
Noch einmal zurück zum Stichwort Unterversicherung. Das kann für den Makler oft heikel werden, weil er auf die Angaben der Kunden angewiesen ist – und diese neigen dazu, den Wert der Betriebseinrichtung schon mal zu unterschätzen. Bei Finanzchef24, einem Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen, lautet die Empfehlung daher, „vorsorglich bei der Geschäftsinhaltsversicherung die Versicherungssumme 10 Prozent höher anzusetzen“, um einen entsprechenden Puffer zu haben.
Und die Versicherungssumme insgesamt so zu wählen, „dass sie den Neuwert der gesamten technischen und kaufmännischen Einrichtung sowie der eingelagerten Warenvorräte des entsprechenden Unternehmens abbildet und sie zu diesem wiederbeschafft beziehungsweise wiederhergestellt werden können“. Die Betreiber empfehlen auch, die Kosten für bauliche Veränderungen zu berücksichtigen, also etwa für Fußböden oder Wände. Denn auch Umbaukosten könnten im Schadenfall hoch ausfallen. Richtig sicher gehen Kunden und Makler, indem sie einen Versicherer wählen, der auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet. Der Versicherer sieht dann von einer Kürzung der Entschädigungszahlung ab.
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