- Von Redaktion
- 22.09.2021 um 16:51
Auf Wasserschäden vorbereiten
Das ist ein Extrembeispiel, doch sogenannte Jahrhundertunwetter treten schon längst nicht mehr einmal in hundert Jahren auf, sondern alle paar Jahre. Der Klimawandel macht’s. Soll heißen: Versicherungen und Vermittler müssen sich auf mehr Wasserschäden einrichten. Wer darauf heute schon reagiert, hat einen Vorsprung am Markt. Das gilt insbesondere für die Gesundheitsbranche, bei der Hygieneschäden besonders gefährlich sind.
Reagieren sollten Vermittler auf zweierlei Weise: Zum einen sollten sie darauf achten, dass sie Versicherungslösungen anbieten, die bei Bedarf auch für kostspieligere Spezial-Reinigungsfirmen aufkommen. Zudem sollte jeder Vermittler, der Apotheken und andere Heilberufe betreut, Kontakt zu mindestens einer zertifizierten Reinigungsfirma halten, sodass diese Firma bei einer Alarmierung auch unverzüglich tätig wird.
Lange Betriebsunterbrechungen vermeiden helfen
Das bringt Heilberufen einen sehr großen Mehrwert. Denn jede Verschmutzung in Apotheken birgt die latente Gefahr, dass es zu einer Betriebsunterbrechung kommt. Das kann nur vermieden oder – tritt diese ein – verkürzt werden, wenn schnell und unbürokratisch ein professioneller Schadensanierer eingebunden wird.
Nicht spezialisierte Firmen verschlimmern mitunter den Schaden Gesundheitsdienstleister noch. Denn die üblichen Abläufe und Techniken, die von Bausanierern, Gebäudereinigern oder ähnlichen Gewerken angewendet werden, führen oft zu Konflikten mit der Apothekenaufsicht. Verlängerte Betriebsunterbrechungen wegen zu hoher Feuchtigkeitswerte oder fehlender Hygienegutachten sind bei Apotheken nicht selten. Am besten eignen sich deshalb für Reinigungsarbeiten Firmen, die bereits mit der Betreuung von Krankenhäusern oder sonstigen hygienekritischen Kunden vertraut sind.
Wenn der Wasserschaden eingetreten ist
Ein komplexes Thema, denn es gilt zum eigenen Schutz und auch im Sinne der Gesetzgebung, die größtmögliche Schadenminderung zu erreichen. Hier gilt es allerdings zwischen Schadenminderung und Schadenbeseitigung sauber zu trennen. Die Maßnahmen zur Minderung beauftragt der Versicherte, aber bei den Kosten der Instandsetzung möchte der Sachversicherer verständlicherweise mitbestimmen. Die Schadenminderungskosten übernimmt der Sachversicherer generell, da das gesetzlich vorgeschrieben ist, sofern das Risiko versichert ist. Es stellt sich also die Frage, was Schadenminderung eigentlich umfasst.
Die Antwort ist erstaunlich einfach, nämlich alles was zur Stabilisierung des Gebäudes, oder des Inventars, nach dem Ermessen des Versicherungsnehmers geeignet ist. So sieht das zumindest das Versicherungsvertragsgesetz in den Paragrafen 82 und 83 vor und so steht es in allen Bedingungen der Sachversicherer. Es muss also nur noch ein Schadenprofi her, der das auch weiß und handelt wie ein Feuerwehrmann. Es gibt viele unsichere Halbprofis die nur Fotos machen, viele Fragen stellen und Angebote schreiben, aber nicht akut handeln.
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