- Von Manila Klafack
- 28.02.2022 um 09:49
Versicherungsvermittler können sich hier positionieren
In diesem Umfeld können sich Versicherungsvermittler als Ansprechpartner der Unternehmen zum Thema Cyber-Versicherung und für alle anderen Gewerbeversicherungen etablieren. Vor allem weil laut Stapels rund 84 Prozent der Unternehmen aktuell noch gar keine Cyber-Versicherung besitzen. „Die häufigsten Gegenargumente seitens der Kunden lauten: ‚Ich bin zu klein‘ und ‚Meine Daten sind in der Cloud gesichert.‘ Beide können sofort widerlegt werden“, sagt Stapels.
Zum einen suchten sich Hacker nicht gezielt Unternehmen aus, sondern ein Programm durchforste automatisch das Internet nach Schwachstellen – und werde fündig, egal ob bei großen oder kleinen Firmen. Zum anderen sollte geklärt werden, wie die Back-up Strategie des Cloud-Dienstleisters aussieht, denn häufig passt diese nicht zum Unternehmen. „Und selbst wenn, können auch Clouds gehackt werden. Oder, und das sehen wir in der Praxis aktuell immer häufiger, die Hacker besorgen sich aus dem Unternehmen das Passwort für die Cloud und kommen so an die dort gesicherten Daten heran.“
Software unterstützt bei der Produktauswahl
Unternehmen müssen auf die Risiken eines Cyber-Angriffs hingewiesen werden. „Bei der konkreten Produktauswahl unterstützen dann Programme und Plattformen. „Außerdem muss ein Versicherungsvermittler kein IT-Spezialist sein, um seine Kunden auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Er ist doch auch kein Architekt und vermittelt trotzdem Gebäudeversicherungen“, sagt Stapels.
„Wenn all die bisher genannten Argumente den Unternehmer noch immer nicht von seinem hohen Risiko überzeugen, kann das Problem mit der Haftungsfrage noch angesprochen werden“, rät der Cyber-Spezialist. „Denn die neue Generation der Verschlüsselungssoftware erpresst nicht nur Geld für das Entschlüsseln, sondern zusätzlich noch für das Löschen der vorher kopierten Daten. Mit dem Kopieren von Kundendaten entsteht zum Beispiel eine Verletzung gemäß dem Datenschutz. Und das kann im schlimmsten Fall für den Chef eines Unternehmens mit einer Haftung mit seinem Privatvermögen einhergehen.“
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