Ein Arbeiter eines Autoteile-Zulieferers steht im Lager inmitten von Stahlbändern: In vielen Unternehmen gibt es Leistungsträger, deren längerer Ausfall zu erheblichen Problemen führen kann. © dpa/picture alliance
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  • 30.08.2017 um 07:22
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Oft hängt der Erfolg einer Abteilung oder eines Unternehmens von einem Schlüsselmitarbeiter oder dem Chef ab. Was passiert aber, wenn dieser plötzlich krank wird und ausfällt? Versicherer haben für diesen Ernstfall sogenannte Keyperson-Policen am Markt.

Was kostet das Ganze?

Bei der Canada Life beispielsweise ist die Schwere- Krankheiten-Vorsorge für einen 35-jährigen, nicht rauchenden leitenden Angestellten für rund 130 Euro monatlich zu haben. Das gilt bei einer Laufzeit von zwölf Jahren und einer Versicherungssumme von 250.000 Euro.

Makler, die ihre Firmenkunden zu Keyperson-Policen beraten wollen, dürfen dabei nicht die steuerliche Seite vergessen. „Die Beiträge für die Keyperson-Absicherung sind für den Arbeitgeber in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar“, sagt Rapp.

Als Betriebsausgabe abseztbar

Das gelte etwa, wenn der Versicherungsnehmer eine Kapitalgesellschaft sei. Dann sei es egal, ob es sich bei der versicherten Person um einen Arbeitnehmer, einen Vorstand einer Aktiengesellschaft oder einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH handele. Rapp: „Kommt es zum Leistungsfall, ist die Versicherungssumme für Kapitalgesellschaften dann aber auch eine Betriebseinnahme und damit steuerlich relevant.“

Bei Gesellschaftern zählt sie Police zum Privatvermögen

Bei Personengesellschaften muss man differenzieren: Ist die versicherte Person ein sogenannter „fremder Dritter“, also ein Arbeitnehmer, dann sind auch hier die Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar. Die Auszahlung stellt dann wie bei der Kapitalgesellschaft eine Betriebseinnahme dar.

„Bei einem Gesellschafter einer Personengesellschaft hingegen wird die Schwere-Krankheiten-Police seinem Privatvermögen zugerechnet und ist daher nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig“, sagt Rapp. Sie sei dann wie eine private Versicherung zu behandeln. Vorteil: „Im Leistungsfall wird sie Einkommensteuerfrei ausgezahlt“, so der Canada-Life-Mann.

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