- Von Redaktion
- 16.08.2016 um 14:23
Wer kennt es nicht, das laute Schallen des Feuerwehrhorns? Schnell muss man Platz machen, damit der Einsatzwagen ohne Behinderung durchkommt und die Feuerwehr keine Zeit verliert. Manchmal sind Feuerwehrmänner aber auch im privaten Auto auf dem Weg zum Einsatz. Denn: Jede Minute zählt. Wie es dann mit der Versicherung aussieht, zeigt ein Fall aus Rheinland-Pfalz.
„Vor ein paar Wochen war ich mit meinem privaten PKW auf dem Weg zum Einsatz“, sagt ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann aus Mainz, der anonym bleiben möchte, gegenüber dem Merkurist. „Dabei bin ich dann mit dem Auto eines Kameraden zusammengestoßen.“
Seine private Kfz-Haftpflichtversicherung musste für den Schaden zahlen. Einzig und allein die zusätzlichen Kosten der Höherstufung seiner Versicherung habe die Stadt Mainz erstattet. Darüber ist der Feuerwehrmann nun empört: „Sonst brüstet sich die Stadt immer damit, dass sie das Ehrenamt fördert und jetzt spart sie auf Kosten der ehrenamtlichen Feuerwehrmänner.“ Es gibt aber eine ganz einfache Erklärung für den Vorfall.
Sowohl Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr als auch die der Berufsfeuerwehr seien während ihres Dienstes mit einer Allgemeinen Haftpflichtversicherung der Stadt Mainz abgedeckt, berichtet das Portal. Diese sei in ihren Leistungen vergleichbar mit einer Privathaftpflichtversicherung.
Es gebe aber eine besondere Regel: Wegen der sogenannten Benzinklausel seien Schäden an Fahrzeugen nicht über diese allgemeine Haftpflicht abgedeckt. So wolle die Stadt Doppelversicherungen vermeiden. Denn: Wer in Deutschland ein Auto besitzen und fahren will, muss eine Kfz-Versicherung dafür abschließen.
Den Schaden nach einem Unfall zahlt bei den Mainzer Feuerwehrmännern also die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers. Kommt es dadurch zu einer Höherstufung, übernimmt die Stadt die Kosten.
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