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- 19.11.2018 um 13:52
Organe haften mit Privatvermögen
Während eine D&O-Versicherung nur die Vereinsführung absichert, schützt eine Vermögensschadenhaftpflicht neben Vorstand und Geschäftsführer alle Vereinsmitarbeiter, die haupt- oder ehrenamtlich im Verein tätig sind – also etwa auch Abteilungsleiter, Jugendwarte und Mitarbeiter der Buchhaltung. Wichtig etwa bei einer Vermögensschadenhaftpflicht ist laut Weber, „dass nicht nur Dritt-, sondern auch Eigenschäden mitversichert sind, und dass nicht nur die fahrlässige Pflichtverletzung gedeckt ist, sondern auch die vorsätzliche“.
Darüber hinaus gibt es viele weitere Versicherungen, die ein Verein abschließen kann: Rechtsschutzversicherung, Gruppen-Unfallversicherung, Dienstfahrtversicherung, Veranstalterversicherung, Reiseversicherung – und eine Cyberpolice. „Aktuell und zunehmend sind Schadenfälle im Bereich Cyber, in denen Hacker das IT-System lahm- legen oder versuchen, die Buchhaltung zu täuschen, und eine Überweisung ins Ausland verlangen“, sagt Weber. Dabei kämen oft große Geldbeträge zusammen, die dann für den Verein verloren seien.
Auch Fitness-Studios brauchen Versicherungsschutz
Ähnlich wie bei den Sportvereinen gehört auch im Fitness-Studio die Haftpflicht zu den wichtigsten Policen. Verletzt sich ein Sportler zum Beispiel an einem Gerät, das sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, springt der Betriebshaftpflichtversicherer dafür ein. Die Deckungssumme sollte dabei nicht zu niedrig gewählt sein. Mindestens 3 Millionen Euro sollten es sein. „Des Weiteren ist die Inhaltsversicherung von Bedeutung“, so Frank Schirmer von Schirmer Assekuranz Makler aus Essen.
Sie schützt Einrichtung und Ausstattung, insbesondere die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, das Warensortiment, Akten und so weiter. „Wir empfehlen hier, nicht nur die Standardgefahren wie Feuer, Einbruch-Diebstahl inklusive Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel abzudecken, sondern auch Elementargefahren und Unterbrechungsschäden in ausreichender Höhe mitzuversichern.“
Betriebsunterbrechung nach Brand
Nach einem Brand etwa sei es oft der Fall, dass das Studio für mehrere Wochen oder Monate nicht genutzt werden könne. „Hier gilt es vor allem zu schauen, welcher Betrag als ‚Fehlbetrag‘ anfällt“, so Schirmer. Und diesen dann entsprechend abzusichern.
Fazit: Sportvereine und Fitness-Studios brauchen einen guten Versicherungsschutz, denn die möglichen Schäden sind vielfältig und können sehr teuer werden. Wichtig ist es dabei, die Versicherungen auf den einzelnen Sportverein beziehungsweise das einzelne Sportstudio zuzuschneiden. Und das dürfte am besten mit der Hilfe spezialisierter Makler gelingen.
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