- Von Juliana Demski
- 16.03.2022 um 16:45
Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor einem gestiegenen Risiko von Cyber-Angriffen. „Die westliche Welt reagiert auf Russlands Krieg zu recht mit harten wirtschaftlichen Sanktionen“, schreibt der Verband auf seiner Internetseite. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es im Zuge dessen auch zu Cyber-Attacken aus Russland heraus auf deutsche Unternehmen komme.
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Vermehrte Schäden sähen die Unternehmen allerdings noch nicht, schreibt der GDV weiter. Und auch bei der Frage, ob handelsübliche Cyber-Versicherungen solche Angriffe übernähmen, gibt der Verband Entwarnung: Bei Cyber-Attacken könne in den allermeisten Fällen die Identität des Angreifers nicht festgestellt werden.
Ausnahme: Kriegsausschluss
Etwas anderes gelte nur bei offiziellen Kriegshandlungen: „Dann greift der in der Regel in den Cyber-Policen vereinbarte Kriegsausschluss“, ergänzt der GDV. Nach den GDV-Musterbedingungen müsste der Versicherer dafür jedoch eine Kriegshandlung nachweisen. Könne er diesen Nachweis erbringen, etwa mittels eines Bekenntnisses des angreifenden Staates, greife der Ausschluss. Aktuell sei dem GDV allerdings „kein solcher Fall bekannt“.
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