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  • Von Redaktion
  • 30.06.2014 um 14:40
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Wird das Lebensversicherungsreformgesetz Mitte Juli vom Bundesrat durchgewunken, wartet viel Arbeit auf die Versicherer. Zu viel, meint die IT-Beratungsgesellschaft PPI. Sie bezweifelt, dass die Versicherer es schaffen werden, alles rechtzeitig umzusetzen.

Fünf große Neuerungen hält das LVRG bereit:

  • Die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren fließen nicht mehr in voller Höhe an ausscheidende Versicherungsnehmer.  Stattdessen wird ein Teil zurückgehalten, der für die Finanzierung der an die verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen notwendig ist.
  • Die Provisionen für neue Lebensversicherungen müssen dem Kunden vor Vertragsabschluss offengelegt werden. Die Kostentransparenz gilt für Lebensversicherungen und nach Kabinettsentwurf des Gesetzgebers auch für alle anderen Versicherungssparten.
  • Die Höchstgrenze für den Zillmersatz wird von 40 auf 25 Promille gesenkt. Damit darf nur noch ein kleinerer Anteil der im Geschäftsjahr angefallenen Abschlusskosten des Neugeschäfts auf die Folgejahre übertragen werden.
  • Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen wird von 1,75 auf 1,25 Prozent abgesenkt, um dem Niedrigzinsumfeld Rechnung zu tragen.
  • Versicherte müssen zu 90 Prozent statt bisher 75 Prozent an Risikoüberschüssen beteiligt werden.

„Alle fünf Neuerungen müssen die Unternehmen in kurzer Zeit umsetzen. Teile sollen bereits mit in Kraft treten des Gesetzes im Juli 2014 verwirklicht werden”, sagt Torsten Gillessen, Partner und Versicherungsexperte bei PPI. „Damit sind Versicherer und besonders die Fachkräfte in den Bereichen IT und Aktuariat zeitlich überfordert.”

Diese Abteilungen würden bereits unter Hochdruck an den zukünftigen Berichtspflichten für Solvency II arbeiten, von denen Teile ebenfalls in den nächsten Monaten abgeliefert werden müssten. „Allein die IT-seitige Umsetzung der Garantiezinssenkung bis zum Januar 2015 dürfte schwierig werden”, so Gillessen. Und weiter: „Teile des LVRG laufen außerdem den Zielsetzungen von Solvency II entgegen. Geld, das als Risikoüberschuss an Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, steht nicht für die Eigenkapitalbildung unter Solvency II zur Verfügung. An dieser Stelle müssen einige Versicherer umdenken.”

Auch im Sinne des Verbraucherschutzes ist das Gesetz in den Augen des Versicherungsexperten noch nicht ausreichend ausgearbeitet. „Die Senkung des Zillmersatzes wird den Kunden kaum zugute kommen. Die bestehenden Abschlusskosten gegenüber dem Vermittler muss der Lebensversicherer trotzdem abrechnen und wird sie daher vermutlich auf anderem Wege auf die Kunden abwälzen”, so Gillessen.

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