- Von Redaktion
- 27.04.2016 um 19:42
Innenhaftung überwiegt
Die Ansprüche gegen die Manager können dabei von außen kommen, etwa von Aktionären, Steuerbehörden oder Sozialversicherungsträgern. „Eine Studie, die 800 Schadensfälle betrachtet hat, kam aber zu dem Ergebnis, dass 80 Prozent der festgestellten Schadenfälle im Innenverhältnis liegen“, sagt Dominik Lindner, Underwriter Financial Lines beim Versicherer Markel in Deutschland. „Das bedeutet, dass die Gesellschaft einem ihrer Vertreter vorwirft, einer Pflicht nicht mit der erforderlichen Sorgfalt nachgekommen zu sein. Den entstandenen Schaden fordert sie vom Manager persönlich zurück.“
Was bedeutet das aber genau? Marcel Roeder, Experte für D&O-Versicherungen beim Versicherungsmakler Aon Risk Solutions, nennt einige Beispiele: „Eine unzureichende Organisation von Cyber-Risiken wäre so ein Fall.“ Hier könne es etwa zur Betriebsunterbrechung oder zu Datenverlusten kommen. „Auch Fehler im Risikomanagement können dem Unternehmen schaden, etwa die unzureichende Absicherung von Lieferantenrisiken“, sagt Roeder. Dabei ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert, bei Vorsatz – außer dem bedingten Vorsatz – oder Gesetzesbrüchen gibt es aber kein Geld.
Kein Standard bei den Bedingungen
Der Versicherungsumfang spielt eine wichtige Rolle. „Es gibt aber keinen Standard auf Bedingungsseite, jeder Versicherer hat sein eigenes Bedingungswerk. Da gibt es bedeutende Unterschiede. Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte müssen sich intensiv mit den Bedingungen befassen. Das kann man keinem in der Versicherungsabteilung überlassen – das sollte Chefsache sein“, so Franz Held, Mitglied der Geschäftsleitung des D&O-Anbieters VOV. Ein Punkt, auf den es ankommt, ist etwa, dass Abwehrkosten und Schadenersatzleistung auch für alle Tochtergesellschaften gelten. Auch ehemalige und künftige Organmitglieder sollten versichert sein. Mitterlechner: „In zeitlicher Hinsicht sollte die gesamte Vergangenheit abgedeckt und eine angemessene Nachmeldefrist vereinbart werden.“
Markel-Mann Lindner ergänzt: „Es werden teilweise immer noch zu geringe Versicherungssummen gekauft. Im Schadenfall können schon die Rechtsanwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten sehr hoch sein. Diese Kosten werden auf die Versicherungssumme angerechnet und belasten diese, insbesondere wenn gleich mehrere Vertreter Vorwürfen ausgesetzt sind.“
Persönliche Absicherung nimmt zu
Auch das Fehlverhalten von Kollegen kann Schadenersatzklagen auslösen. VOV-Geschäftsleiter Held glaubt daher, dass Manager in Zukunft nicht mehr nur auf die Absicherung durch das Unternehmen vertrauen werden. „Die persönliche Absicherung wird zunehmen.“ Er erklärt das am Beispiel VW. Die Deckungssumme der D&O-Police von VW beläuft sich wohl auf 500 Millionen Euro, die Ansprüche gehen aber in die Milliarden. Schon allein nicht auszuschließende Ansprüche gegen Martin Winterkorn könnten die Versicherungssumme aufzehren.
Held: „Was macht dann aber zum Beispiel der Geschäftsführer einer Tochterfirma von VW, der eventuell auch in die Haftung genommen wird? Die Versicherungssumme ist weg, und er wird mit seinem Privatvermögen zur Kasse gebeten. Da denken viele darüber nach, ob sie sich nicht doch persönlich mit einer individuellen D&O-Deckung absichern sollten.“
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