- Von Redaktion
- 12.11.2021 um 15:30
Betriebliche Kranken(zusatz)versicherung
Einen für Mitarbeiter ganz konkret fassbaren Vorteil durch den Arbeitgeber stellen betriebliche Krankenversicherungen dar. Diese Zusatzversicherungen können beispielsweise Zuzahlungen für ärztlich verordnete Therapien – von Massagen über Krankengymnastik bis zu Bestrahlungen – leisten. Möglich sind Zuzahlungen auch bei Leistungen von Heilpraktikern, Zahnärzten, Krankenhäusern oder für Sehhilfen und Zahnersatz. Sogar Urlaubskrankenversicherungen sind abschließbar. Flexibel ist dabei nicht nur die Reichweite des Versicherungsschutzes, sondern auch das finanzielle Engagement.
Betriebliche Unfallversicherung
Für einen Unfallschutz am Arbeitsplatz zahlen Arbeitgeber immer Pflichtbeiträge. Eine betriebliche Unfallversicherung ist so gesehen lediglich eine Erweiterung einer Pflichtaufgabe. Denn bei der Standardabsicherung von Mitarbeitern bleiben einige Lücken. So sind zwar der Heimweg – wie auch der Weg zur Arbeitsstelle – abgesichert, doch wenn der Arbeitnehmer sich nicht auf dem direkten Weg nach Hause begibt, geht der Unfallschutz meist verloren.
Das kann sogar der Fall sein, wenn Mitarbeiter auf dem Nachhauseweg einen kleinen Umweg machen, um einem Kunden ein Präparat zu bringen. Auch ein kurzer Stopp an einer Eisdiele im Sommer kann den Unfallschutz beenden. Oft sind auch Unfälle in Arbeitspausen nicht abgesichert. Und Missgeschicke in der Freizeit sind selbstverständlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es gibt also etliche Bereiche, die Arbeitgeber zusätzlich schützen können. Das muss auch nicht sonderlich kostspielig werden, da es günstige Gruppentarife gibt.
Lohnkostenoptimierung
Ein weiterer Hebel, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern sind Lohnkostenoptimierungen. Hier allerdings ist Vorsicht geboten, denn in der Vergangenheit wurden einige solcher Modelle von Gerichten einkassiert. Auf Rechtssicherheit sollte daher besonderes Augenmerk gelegt werden. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber mehr als 100 abgabenfreie und/oder abgabenvergünstigte Vergütungsmöglichkeiten vor, um Apothekenmitarbeitende finanziell zu fördern. Bekannt sind vor allem Lösungen mit Gutscheinen. Es gibt aber auch Möglichkeiten, diese Art der Mitarbeiterförderung komplett über Lohn- und Gehaltsabrechnungen abzuwickeln.
Über den Autor
Thomas Schmidt ist als Experte für die bAV im Heilwesen bei Conto Business Service tätig. Teile des „Praxishandbuch betriebliche Altersversorgung“ und das Kapitel Mitarbeiterbindung, bAV, bKV im Ratgeber „Versicherungen für Apotheken“ aus dem Dt. Apotheker-Verlag stammen aus seiner Feder.
Kontakt: t.schmidt@medical-network-stiftung.de
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