- Von Lorenz Klein
- 22.01.2020 um 16:36
Wie der Vermittlerverband AfW am Mittwoch mitteilte, seien bei „zahlreichen Mitgliedsunternehmen“ Mails eines „Transparenzregister e.V.“ eingegangen. Der Verband empfiehlt „dringend“, entsprechende Nachrichten mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ zu ignorieren oder zu löschen.
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Hintergrund ist, dass besagter „Transparenzregister e.V.“ nichts mit dem offiziellen Transparenzregister zu tun habe, welches der Gesetzgeber im Zuge des Geldwäschegesetzes (GWG) eingerichtet habe.
Der in der Mail angegebene Link TransparenzregisterDeutschland.de führt laut AfW nicht zum echten/offiziellen Transparenzregister. Es handelt es sich demnach vielmehr um ein Angebot für eine kostenpflichtige „Hilfestellung“ in Höhe von 49 Euro und nicht um eine amtliche Aufforderung.
Ob hier womöglich auch Cyber-Kriminalität vorliegt, lässt der AfW offen: „Inwieweit es sich auch um einen Phishingversuch handelt, können wir nicht beurteilen“, heißt es.
Zugleich nimmt der Verband den Vorfall zum Anlass, um auf die Bedeutung des „echten Transparenzregisters“ hinzuweisen. Man empfehle Unternehmen zu prüfen, ob sie ihrer Eintragungspflicht in das echte Transparenzregister schon nachgekommen seien. „Dort müssen Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen diejenigen Personen eintragen, die bei ihnen als ,wirtschaftlich Berechtigte‘ Einfluss ausüben“, erläutert der Verband.
Gesellschaften, die ihre Beteiligungsverhältnisse schon im Handelsregister veröffentlicht hätten, erfüllten damit in der Regel bereits die Anforderungen des Geldwäschegesetzes und müssten die Beteiligungsverhältnisse nicht mehr eigens beim Transparenzregister melden. Weitergehende Informationen sind den Angaben zufolge auch auf der offiziellen Website des Transparenzregisters zu finden.
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