Nach einem Anschlag tritt Gas aus der beschädigten Pipeline Nord Stream 2 aus. © picture alliance/abaca
  • Von Sabine Groth
  • 19.04.2024 um 12:13
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Die Nord Stream AG versucht vor Gericht, Zahlungen von den Versicherern für seine beiden bei Anschlägen beschädigten Pipelines zu erhalten. Eventuell erfolglos, die Deckung umfasst anscheinend keine Kriegsfolgen.

Die Anschläge auf die beiden Gas-Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 im September 2022 sind bis heute nicht aufgeklärt und beschäftigen mittlerweile auch den Obersten Gerichtshof in London.

Dabei geht es nicht darum, wer verantwortlich für die Zerstörungen war, sondern wer für die Schäden aufkommt. Die Nord Stream AG ist gegen seine Versicherer vor Gericht gezogen und fordert mehr als 400 Millionen Euro. In der Klageschrift werden Lloyd‘s Insurance Company und Arch Insurance genannt.

Laut Medienartikeln geht aus Unterlagen des Obersten Gerichtshofs in London hervor, dass die Versicherungspolicen für die Pipelines keine Deckung für direkte oder indirekte Schäden in Folge von Krieg, militärischen Manövern oder Sprengstoff-Explosionen vorsieht. Eine Stellungnahme zu dem Bericht von der Klägerin oder den beklagten Versicherern liege bislang nicht vor.

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Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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