- Von Redaktion
- 27.03.2020 um 15:58
Der Autor dieser Zeilen hat in den vergangenen Tagen an einer Videokonferenz von BIPAR, der europäischen Interessenvereinigung der Versicherungsvermittler, teilgenommen, auf der aus den einzelnen Ländern berichtet wurde. Dort wurde unter anderem von Solidaritätsfonds der Versicherer, zum Beispiel in Frankreich über 200 Millionen Euro, berichtet. Der Autor konnte von keiner solchen Initiative in Deutschland berichten.
Wäre es nicht für die Versicherungswirtschaft insgesamt eine Chance, jetzt zum Beispiel zu überlegen, für die Betroffenen der Betriebsschließungsversicherungen, die ja (angeblich) keinen Versicherungsschutz haben sollen, einen solchen Solidaritätsfonds über zum Beispiel 200 Millionen Euro aufzulegen?
Dann könnte die Versicherungswirtschaft die Auszahlungsregeln vorgeben, etwa dass kleine Betriebe 75 Prozent der denkbaren Ansprüche eines bestimmten Zeitraums erhalten und größere Betriebe nur 50 Prozent und die maximale Entschädigung überdies gedeckelt wäre. Zahlungen aus diesem Fonds könnten daran geknüpft sein, dass man auf eine klagweise Auseinandersetzung verzichtet. Wäre dies nicht ein sinnvoller Beitrag der Versicherungswirtschaft in der Corona-Krise?
Eine Empfehlung an die Versicherungswirtschaft zum Schluss: Wenn dies ein interessanter Gedanke ist, kommen Sie sofort – in Norddeutschland würde man sagen – in die Pötte. Und eine Empfehlung an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Organisation eines solchen Solidaritätsfonds dürfte wohl kaum an kartellrechtlichen Erwägungen scheitern.
F. Peters
Vor 5 JahrenBravo!! Vollste Zustimmung in allen angesprochenen Punkten.
Danke.
M.Dieterle
Vor 5 JahrenImmer schön auf die Versicherungswirtschaft abwälzen. Hätte der Makler die Bedingungen richtig gelesen, hätte er den Ausschluss vorab schon mit dem Kunden besprechen können.
2 Kommentare
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kommentierenF. Peters
Vor 5 JahrenBravo!! Vollste Zustimmung in allen angesprochenen Punkten.
Danke.
M.Dieterle
Vor 5 JahrenImmer schön auf die Versicherungswirtschaft abwälzen. Hätte der Makler die Bedingungen richtig gelesen, hätte er den Ausschluss vorab schon mit dem Kunden besprechen können.