- Von Lorenz Klein
- 23.05.2022 um 13:58
So weit, so gut. Doch bevor die Absicherung all dieser Güter in trockenen Tüchern ist, bedarf es vor allem der Aufklärung durch Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Denn: In vielen Handwerksbetrieben werde irrtümlicherweise angenommen, über die Kaskoversicherung abgesichert zu sein, weshalb oft auf eine Autoinhaltsversicherung verzichtet werde, wie Marco Latten sagt.
Allerdings besteht der Kasko-Schutz nur für Schäden am Fahrzeug und für Teile, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Ist diese grundsätzliche Fehleinschätzung erfolgreich aus dem Weg geräumt, müssen Maklerinnen und Makler mit ihren Mandanten natürlich noch in die Details einsteigen: Auf welche Kriterien gilt es also beim Abschluss einer Werkverkehrsversicherung zu achten?
Nun, da wäre zunächst die Frage der angemessenen Versicherungssumme – diese bildet schließlich die Basis für die zu zahlende Prämie, so zum Beispiel auch bei der VHV. „Ausgehend von einer Versicherungssumme von 10.000 Euro beträgt der Jahresbeitrag 357 Euro inklusive Versicherungssteuer“, berichtet Managerin Christiane Hauke.
Ihr Branchenkollege Marco Latten hält eine konkrete und pauschale Kostenschätzung für schwierig, weil neben der Versicherungssumme „weitere typische Faktoren wie Vorschäden, Selbstbehalte oder auch Rabatte für Meisterbetriebe und Mitglieder in Versorgungswerken“ ins Spiel kämen. Schließt der Versicherungsnehmer eine Versicherungssumme von 10.000 Euro ab – ohne Selbstbehalt und Vorschäden –, dann bewege sich die Prämie aber „für gewöhnlich grob zwischen 175 und 300 Euro im Jahr“, so Latten.
Die Wege zur Versicherungssumme
Bei der Tarifauswahl gibt es zunächst den Weg, sich auf die Versicherungssumme zu konzentrieren, „die sich aus den Werten ergibt, die sich typischerweise zusammengenommen in einem Fahrzeug befinden“, fährt der Thinksurance-Mann fort. Beim zweiten Weg stünden Tages- beziehungsweise Ladungsmaximum im Vordergrund und der dritte Weg stelle Pauschal-Entschädigungen in Aussicht.
Beim Maklerpool Wifo etwa führt der zweite Weg – das „vereinbarte Tagesmaximum“ – zur Versicherungssumme. Unter Tagesmaximum versteht die Wifo den Gesamthöchstladungswert aller an einem Tag unterwegs befindlichen Kraftfahrzeuge. Im Klartext: Der Versicherer haftet für den entstandenen Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme (Tagesmaximum). Bei einem Tagesmaximum von 15.000 Euro und dem Geltungsbereich Deutschland ergibt das eine Prämie von 200 Euro, sagt Wifo-Mann Jürgen Segerath. Hinzu kommen hier noch 19 Prozent Versicherungssteuer, sodass am Ende 238 Euro Prämie zu Buche stehen. „Weiterhin sollte der Versicherungsschutz auch für dauerhaft im Fahrzeug oder Anhänger verbleibende Gegenstände gelten“, empfiehlt Segerath. Wichtig sei auch, dass Güterfolgeschäden mitversichert seien, falls durch einen Schaden weitere Kosten entstehen.
Maklerinnen und Makler sollten nach Darstellung von VHV-Expertin Christiane Hauke auch darauf achten, „dass das oftmals nach den Versicherungsbedingungen ausgeschlossene Aufbrechen von Kraftfahrzeugen und der damit einhergehende Diebstahl während der Nachtzeit versichert ist“. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Sofern der Versicherungsnehmer fremdes Eigentum gegen Entgelt transportieren und versichern möchte, so benötigt er eine gesonderte Transportversicherung.
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