- Von Juliana Demski
- 03.11.2020 um 18:32
Im derzeit schwelenden Streit um Betriebsschließungsversicherungen geht die Allianz einen, sagen wir, speziellen Weg. Man unterbreite allen Bestandskunden seit Anfang September ein „Umstellungsangebot“ auf die neue Betriebsschließungsversicherung der Allianz. Das bestätigte Unternehmenssprecher Christian Weishuber dem Branchenportal „Versicherungswirtschaft Heute“. Der Knackpunkt dabei: Komme es zu keiner Umstellung, würden die Verträge fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, gibt der Sprecher weiter an.
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Als Begründung für diesen recht drastischen Schritt gibt der Versicherer die „Erfahrungen aus der Corona-Pandemie“ an. Die Versicherung des Corona-Virus in Zeiten der Pandemie sei laut Allianz „risikotechnisch zu fairen Preisen nicht möglich.“ Mit der Neugestaltung schaffe der Versicherer gegenüber seinen Kunden „Rechtssicherheit durch Stärkung von Klarheit und Transparenz insbesondere im Deckungs- und Leistungsumfang“, so der Sprecher gegenüber dem Portal weiter. Man informiere nun „noch klarer als bisher, dass kein Versicherungsschutz für die auslösende Krankheit besteht, solange diese Krankheit von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie geführt wird.”
Pandemien und Epidemien könnten von Einzelversicherern nicht versichert werden. Der „großflächigen Betroffenheit” stünden zu niedrige Jahresbeiträge gegenüber. Als Beispiel gibt der Sprecher an, dass der Jahresbeitrag für kleine Gaststätten bei rund 100 Euro liegt. Damit solle eigentlich das Risiko versichert werden, dass ein Betrieb geschlossen werden müsse, um etwa die Ausbreitung von Salmonellen oder Koli-Bakterien in einem Betrieb zu verhindern.
Andere Versicherer gehen ähnlich vor
Laut Bericht von „Versicherungswirtschaft Heute“ gehen auch andere Versicherer ähnlich vor. So gab etwa HDI auf Anfrage des Nachrichtenportals an, dass man „bei Kunden, die nach den alten Bedingungen einen BSV-Schaden geltend gemacht haben“ das vertraglich vereinbarte Recht zur Vertragskündigung nach einem Schadenfall in Anspruch nehme. Gleichzeitig würde diese Kunden ein Angebot zur Fortführung des Vertrags zu neuen Bedingungen gemacht. Sei kein BSV-Schaden gemeldet worden, mache der Versicherer von seinem ordentlichen Kündigungsrecht gebrauch, auch diese Kunden erhielten dann ein Angebot zur Vertragsfortführung unter neuen Bedingungen. R+V und Axa gaben ähnliches gegenüber „Versicherungswirtschaft Heute“ an.
Rechtsanwalt Norman Wirth sagte dem Nachrichtenportal, es hätten nach seiner Kenntnis „alle bisherigen Anbieter von Betriebsschließungsversicherungen die noch bestehenden Alt-Verträge gekündigt.“ Aber jetzt trenne sich die Spreu vom Weizen. „Einige Versicherer, wie die Allianz, haben in den neuen Versicherungsbedingungen sehr weitgehende Ausschlüsse.“ Da werde bei Covid-19 nur zu 50 Prozent geleistet, Pandemien oder Epidemien seien grundsätzlich ausgeschlossen. Bei HDI dagegen zielte der Leistungsausschluss dagegen vor allem auf die Allgemeinverfügung ab, „wie wir es jetzt gerade wieder erleben“, so Wirth. Ansonsten werde grundsätzlich bei den im Infektionsschutzgesetz zum Schadenszeitpunkt genannten Krankheiten geleistet, also auch bei Corona.
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