- Von Redaktion
- 25.09.2015 um 09:19
Die erste eigene Wohnung, eine Hochzeit, Nachwuchs, eine Gehaltserhöhung oder die bevorstehende Rente – all das sind klassische Anlässe, um den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. „Veränderte Lebenssituationen und -phasen können eine Unter- oder Überversicherung nach sich ziehen“, heißt es dazu von der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Sie hat aufgeschlüsselt, welche Versicherungen regelmäßig überprüft werden sollten.
Die Haftpflichtversicherung
Sie übernimmt die Kosten von Schäden, die der Versicherte versehentlich gegenüber Dritten verursacht hat. Besonders bei alten Verträgen ist die Deckungssumme oft zu gering (heute sind mindestens 5 Millionen Euro Versicherungssumme Standard). Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer unter Umständen für einen Teil der Kosten selbst aufkommen.
Ziehen Lebenspartner in eine gemeinsame Wohnung, kann einer der Verträge – in der Regel der jüngere – aufgehoben und damit Geld gespart werden. Gegenseitige Ansprüche sind bei Verheirateten oder eheähnlichen Gemeinschaften in der Regel ohnehin ausgeschlossen.
Die Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung kommt für Schäden am gesamten Inventar einer Wohnung auf, die durch Feuer, Wasserschaden, Einbruch oder Vandalismus entstanden sind. Schäden durch Unwetter können ebenfalls versichert werden.
Im Laufe des Lebens kommen in der Regel immer mehr Wertgegenstände hinzu. Dabei vergessen viele, ihre Versicherungssumme entsprechend zu erhöhen. Im Schadensfall kommt die Versicherung dann eventuell nicht für alle Kosten auf. Umgekehrt kann die Versicherungssumme und damit der monatliche Beitrag beim Umzug in eine kleinere Wohnung in der Regel gesenkt werden.
Außerdem ist für Paare – analog zur Haftpflichtversicherung – beim Einzug in ein gemeinsames Zuhause eine Police ausreichend. Weitere Sparmöglichkeiten können sich bei der Überprüfung alter Verträge ergeben, denn Hausratpolicen sind in den vergangenen Jahren im Leistungsumfang erheblich attraktiver geworden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie zahlt eine regelmäßige Rente, wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Unfall zu mindestens 50 Prozent seinen Job nicht mehr ausüben kann. Bei dieser Versicherung lohnt insbesondere bei Jobwechsel beziehungsweise Gehaltserhöhungen ein prüfender Blick in den Policen-Ordner. Die Gefahr liegt nämlich darin, den aktuellen Lebensstandard im Alter aufgrund von zu geringen Rücklagen nicht halten zu können. Dementsprechend sollte mit einer Gehaltserhöhung auch mehr Geld privat zurückgelegt werden.
Riester-Verträge
Mit Riester-Verträgen stockt der riesterberechtigte Versicherte seine gesetzliche Rente auf, indem er einen monatlichen Betrag privat zurücklegt und dafür staatliche Förderungen erhält. Auch bei Riester-Verträgen sind Jobwechsel oder Gehaltserhöhungen Anlässe für einen prüfenden Blick in die Unterlagen. Denn wer weniger als 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresgehalts einzahlt, verschenkt schlichtweg Geld vom Staat. Durch Aktualisierung der Riester-Beiträge auf 4 Prozent der tatsächlichen Gehaltssumme werden die vollen staatlichen Zuschüsse beziehungsweise steuerlichen Vorteile genutzt.
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