- Von Lorenz Klein
- 14.01.2020 um 11:29
Eine Redakteurin des „Münchner Merkur“ wollte am Samstag mit Koffer und Kinderwagen am Münchner Hauptbahnhof in den Regionalzug nach Ingolstadt steigen. Weil dies der Schwangeren erhebliche Probleme bereitete, bat sie eine Zugbegleiterin um Hilfe.
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Doch Unterstützung bekam sie nach eigener Darstellung nicht, stattdessen habe es eine unfreundliche Abfuhr von der Mitarbeiterin gegeben – auf Twitter machte Carina Zimniok ihrem Ärger Luft: „Wie soll das gehen, @DB_Bahn, ein Zug ohne kinderwagengeeignete Einstiege und mit einer (pampigen) Schaffnerin, die lieber Achseln zuckt als einer Schwangeren mit Kleinkind behilflich zu sein?“, wie sie schrieb.
Wie soll das gehen, @DB_Bahn, ein Zug ohne kinderwagengeeignete Einstiege und mit einer (pampigen) Schaffnerin, die lieber Achseln zuckt als einer Schwangeren mit Kleinkind behilflich zu sein? #RE4028 #München #Nürnberg
— Carina Zimniok (@CarinaZimniok) January 11, 2020
Zu ihrer Überraschung reagierte das Social-Media-Team der Bahn auf ihre Beschwerde so: „Hallo, die Kollegen sind nicht versichert, wenn sie Ihnen den Kinderwagen in den Zug tragen. Deshalb konnte sie auch nicht helfen. Denn passiert dabei etwas, muss sie es auf ihre eigene Kappe nehmen.“
Diese nicht sonderlich empathische Reaktion sorgte für einen Shitstorm im Netz – zumal sich diese Information als sachlich falsch herausstellte. Die Bahn ruderte am Montag in einem weiteren Tweet zurück: Das Zugpersonal sei sehr wohl versichert, wenn es Fahrgäste beim Einstieg zu Hilfe eile, hieß es, man bitte die betroffene Mutter ausdrücklich um Entschuldigung.
Es folgte sogar eine persönliche Entschuldigung des Chef der DB Regio Bayern, wie Zimniok „der Vollständigkeit halber“ am Dienstagvormittag via Twitter mitteilte.
Die Entschuldigung und Richtigstellung der @DB_Bahn https://t.co/lMsDGDRYfG
— Carina Zimniok (@CarinaZimniok) January 13, 2020
Die anfängliche Reaktion der Bahn verwundert insofern, weil es auf der Website des Konzerns in der Rubrik „Tipps & Tricks“ eindeutig heißt: „Bitten Sie stets das Zugpersonal oder Ihre Mitreisenden um Hilfe – das erspart Ihnen und Ihrem Kind viel Stress.“ Sowie der Presse-Abteilung der Bahn möchte man hinzufügen.
Das sagen Versicherungs- und Verkehrsverband zum Kinderwagen-Aufreger
Und auch die Versicherungswirtschaft vermag in solchen Service-Leistungen kein untragbares Wagnis zu erkennen: „Prinzipiell ist es möglich, solche Risiken – also Kinderwagen in den Zug stemmen – über eine Betriebshaftpflichtversicherung abzusichern. Ob die Bahn entsprechende Policen abgeschlossen hat, wissen wir nicht“, teilte ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf Anfrage von Pfefferminzia mit.
Außerdem hatte Pfefferminzia beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nachgefragt, wie die Mitarbeiter der im Verband organisierten Verkehrsbetriebe eigentlich versichert sind, wenn diese ihren Fahrgästen behilflich sein möchten? Am Dienstagmittag äußerte sich ein VDV-Sprecher zu dieser Frage sowie zum Agieren der Deutschen Bahn im aktuellen Fall folgendermaßen:
„Das kommunikative Missverständnis wurde mittlerweile vom Unternehmen eingeordnet. Richtig ist, dass es sich um eine übliche Aufgabe des Zugbegleiters, wie etwas das Kontrollieren von Fahrscheinen oder das Durchsagen zur Fahrgastinformation, handelt. Im Schadensfalle haftet der Arbeitgeber für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter.“
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