- Von Lorenz Klein
- 16.06.2020 um 13:17
Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) war man in den vergangenen Wochen und Monaten vor allem damit beschäftigt, die Position der Versicherungswirtschaft in Sachen Betriebsschließungsversicherung (BSV) zu erklären.
Seitdem Gastronomie-Betriebe und Hotels infolge der Corona-Pandemie reihenweise schließen mussten – und in vielen Fällen wohl nicht nur vorübergehend –, weht der Branche ein harter Wind entgegen. Viele Kunden in Existenznot, die eine BSV abgeschlossen haben, sehen die Versicherer in der Leistungspflicht.
Doch diese pochen darauf, dass die BSV im Grunde nie für den Pandemie-Fall konzipiert worden sei, sondern immer nur für den Einzelfall – etwa, wenn ein Betrieb wegen eines Salmonellen-Befalls vom Gesundheitsamt gezielt geschlossen wird, jedoch nicht bei einer generellen Präventionsmaßnahme, wie es die Allgemeinverfügungen der Bundesländer zur Pandemie-Bekämpfung vorsahen. Die daraufhin von einigen Versicherern ausgehandelte Kulanz-Lösung konnte die Wogen nicht wirklich glätten.
Wie „Frontal 21“ über den BSV-Zorn der Wirte berichtet
„BSV-Regelung stand zu keinem Zeitpunkt zur Disposition“
Nun soll es gewissermaßen der neue starke Mann beim GDV richten und den Verband aus seiner defensiven Verteidigungsposition holen. Der zum 1. April ernannte GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen hatte bereits vor einer guten Woche in einem Interview erklärt, dass eine Arbeitsgruppe an einem Modell arbeite, dass künftige Pandemie-Schäden durch ein „privat-staatliches Absicherungsmodell“ auffangen solle (wir berichteten). Denn rein privatwirtschaftlich seien derart flächendeckende finanzielle Schäden nicht versicherbar, betonte Asmussen.
Nun hat der Verband das entsprechende Positionspapier auf seiner Website zum Download zur Verfügung gestellt. Grundidee des vorgeschlagenen Absicherungsmodells ist, dass neben den Versicherern auch der Kapitalmarkt einbezogen werden soll – und „in der letzten Eskalationsstufe“ auch der Staat in Form zusätzlicher öffentlicher Hilfen.
Konkret soll nach diesen Vorstellungen eine rechtlich eigenständige Einrichtung geschaffen werden, die mit einem Kapitalstock in Milliardenhöhe ausgestattet würde. Die Beiträge der Versicherten werden demnach „durch Leistungen von Erst- und Rückversicherern sowie Kapitalmarktinstrumente wie beispielsweise Katastrophenanleihen ergänzt, die im Pandemiefall abrufbar wären“, heißt es zur Erklärung. Damit könnten zumindest die in einer frühen Pandemiephase auftretenden Schäden gedeckt werden, so die Erwartung des GDV.
„Erst wenn der Kapitalstock aufgebraucht ist, würden zusätzliche staatliche Mittel abgerufen“, so Asmussen. Dazu soll es aber möglichst gar nicht erst kommen: Gelingt es beispielsweise, die Verbreitung einer Seuche lokal einzugrenzen, könnten die in den betroffenen Regionen auftretenden Schäden möglicherweise auch ohne staatliche Hilfen kompensiert werden.
„Wir wollen die Diskussion über ein System anstoßen, das die wirtschaftlichen Folgen künftiger Infektionswellen abmildern und staatliche Ad-hoc-Hilfen teilweise ersetzen könnte“, fasst Asmussen das Ansinnen des Papiers zusammen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren