- Von Redaktion
- 06.01.2016 um 17:20
Unfallschutz der VHV
In ihrem neuen Unfalltarif VHV Klassik verzichtet die VHV Versicherung künftig vor dem Vertragsabschluss auf die Gesundheitsprüfung. Damit wird ihr Unfallschutz unabhängig von Vorerkrankungen und grundsätzlich für jeden erhältlich. Zudem garantiert die VHV durch den Exklusiv-Baustein verbesserte Leistungen beim Wechsel des Anbieters. Hatte ein Kunde bei seinem vorherigen Versicherer bessere Konditionen im Bereich Unfallversicherung, dann wird die VHV ihr Angebot aufstocken.
Der Tarif deckt beispielsweise Unfälle ab, die infolge von Bewusstseins- oder Herz-Kreislaufstörungen wie etwa Herzinfarkten oder Schlaganfällen zu Stande kommen, ab. Versichert sind auch Schäden durch Zeckenbisse, Strahlenbelastung sowie Vergiftungen aller Art. Neu hier: Der Schutz gegen Vergiftungen umfasst auch Jugendliche und Erwachsene über 14 Jahren.
Ein weiteres Highlight stellt die Vorschusszahlung auf Invalidität dar. So erhalten Verunglückte Geldleistungen noch bevor der behandelnde Arzt die Invalidität festgestellt oder eingestuft hat.
Neue Risikolebensversicherung der Gothaer
Auch die Gothaer hat eine neue Risikolebensversicherung im Angebot. Das Produkt ist in drei Varianten sowohl online als auch über Makler oder Berater erhältlich. Somit kann der Kunde selbst aussuchen, über welchen Kanal er das Produkt abschließen möchte.
Das neue Produkt der Gothaer gibt es in den drei Tarifen Basis, Plus und Premium mit unterschiedlichen Leistungen und Prämienhöhen. Mit einem Familienbonus und reduzierten Anfangsbeiträgen richtet sich das Produkt vor allem auf die Zielgruppe der jungen Familien.
Rechtsschutz für Steuerberater
Selbstständigen Steuerberatern sowie Buch- und Wirtschaftsprüfern bietet Roland Rechtsschutz eine neue Rechtsschutzversicherung an. Sie besteht aus zehn Bausteinen, darunter zwei spezielle für berufliche Risiken, die Kunden flexibel kombinieren und ergänzen können.
So bietet der Einzel-Baustein Strafrecht Plus eine Absicherung in jeder Phase eines Strafverfahrens. Der Baustein greift unter anderem bei Verstößen gegen das Steuerrecht oder wenn die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Mitversichert sind auch Ermittlungen wegen der Verletzung von Datenschutzbestimmungen sowie bei Subventionsbetrug. Der Steuerberater ist zudem geschützt, wenn gegen einen Mandanten ermittelt wird und deshalb seine Praxisräume durchsucht werden.
Neben den strafrechtlichen Risiken können Steuerberater mit dem Produkt weitere Risiken aus ihrer selbstständigen Tätigkeit versichern. Hierzu gehören ein Firmen-Vertragsrechtsschutz sowie ein sogenannter Reputations-Service. Die leisten wenn ein Mandant seine Rechnungen nicht bezahlt sowie bei defekt gelieferten Büromöbeln beziehungsweise bei ins Internet gestellten rufschädigenden Texten oder Posts über den Steuerberater. Roland Rechtsschutz kümmert sich dann darum, dass diese gelöscht werden.
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