- Von Redaktion
- 24.05.2016 um 17:30
Die Bayerische bündelt Versicherungen
Die Bayerische bringt eine Komposit-Bündelpolice auf den Markt. „Meine-eine-Police“ deckt bis zu sieben Bereiche ab und funktioniert wie eine Allgefahren-Absicherung. Das bedeutet, dass alles, was in den Bedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt ist, grundsätzlich mitversichert ist.
Die Police besteht aus den drei festen Bausteinen Privathaftpflicht-, Hausrat- und Glasversicherung. Diese können Kunden mit weiteren Zusatzbausteinen wie Tierhalter-Haftpflicht-, Wohngebäude-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung erweitern. Jungen Fahrern ab 18 Jahren steht zudem ein Kfz-Zusatzbaustein zur Verfügung. Wenn sie ein Fahrzeug ihrer Eltern, Großeltern oder Geschwistern benutzen, welches bei der Bayerischen versichert ist, können sie Kfz-Schadenfreiheitsrabatte sammeln.
Vom Schutz ausgeschlossen sind vorsätzliche Beschädigung, Konstruktionsfehler, Abnutzung und Schäden durch Krieg, innere Ruhen und Streik.
Huk-Coburg legt Privathaftpflichtversicherung neu auf
Die Huk-Coburg hat ihre Privathaftpflichtversicherung überarbeitet. So sind in der Tarifvariante Classic nun auch Schäden durch deliktunfähige Kinder und durch demente Erwachsene mitversichert. Zudem wird die Versicherungssumme auf maximal 50 Millionen Euro erhöht.
Mitversichert sind auch unverheiratete Kinder, die im Haushalt leben und keinen Beruf ausüben. Zudem greift der Versicherungsschutz, wenn die Kinder an Betriebspraktika oder an einem maximal einjährigen Work-und-Travel-Programm teilnehmen. Darüber hinaus deckt die Police auch Schäden ab, die durch die Teilnahme an einem Praktikum zur Berufsfindung oder an einem Schnupper- oder Schülerpraktikum entstehen.
Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Lichtenstein gilt der zeitlich unbegrenzte Versicherungsschutz. In anderen Ländern deckt der Tarif einen Aufenthalt von bis zu fünf Jahren ab. Für die Kaution bei Schäden im Ausland leistet die Police mit bis zu 150.000 Euro.
Im Schutz inbegriffen sind auch die Vermietung einer Eigentums- oder Einliegerwohnung sowie ehemalige Partner noch sechs Monate nach der Scheidung.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren