Die Ergo-Zentrale in Düsseldorf. © Ergo
  • Von Redaktion
  • 24.02.2015 um 13:46
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Derzeit machen Medienberichte über einen Fall der Ergo die Runde, in welchem eine Kundin beim internen Wechsel des Vertrags die bereits gezahlte Abschlussprovision in voller Höhe noch einmal berappen musste. Der Vertreter sah von dem Geld allerdings nichts.

Was war geschehen? Eine Ergo-Kundin beendete ihre Selbstständigkeit und wechselte in ein Angestelltenverhältnis. Als Konsequenz wollte sie ihre Rürup-Rente in eine Riester-Rente umwandeln. Laut Vertrag bekam ihr Vertreter dafür eine Summe über 3.000 Euro. Nur hat dieser das Geld nicht erhalten. Das berichtet das Handelsblatt.

„Einheitenabgleich“ heißt diese Praxis laut dem Handelsblatt-Bericht bei der Ergo. Immer wenn der Kunde innerhalb des Konzerns von einer Lebensversicherungen in eine andere wechselt, würden ihm die gleichen Kosten berechnet, als sei er Neukunde. Der Vertreter, der den Wechsel abwickele, erhalte aber keine Provision.

Die Ergo gab laut Bericht an, dass alle entstehenden Anschlusskosten auf den einzelnen Vertrag umgelegt werden müssten. Dazu gehörten neben den Provisionen auch die Kosten für das Ausstellen einer Police oder das Produktmarketing. Ob es einen Vorvertrag gegeben hat, sei dabei unerheblich. Das Geld fließe zugunsten des Kollektivs.

Ergo-Sprecher Alexander Becker kündigte allerdings an, dass sein Haus die Praxis überprüfen wolle. Im Konzern wolle man diskutieren, ob es noch zeitgemäß sei, Provisionen in Rechnung zu stellen, die es gar nicht gibt.

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