- Von Achim Nixdorf
- 21.10.2021 um 12:45
Zum ersten Mal hat die Unternehmensberatung eXulting aus Siegburg ein Rating zur Inhaltsversicherung erstellt. Unter den besten Platzierungen sind auffällig häufig kleine und neue Gewerbeversicherer vertreten. Geschäftsführer Christian Wiemann: „Auch bei der Inhaltsversicherung erzielen die neuen digitalen Versicherer Platzierungen unter den besten 10 Anbietern. Das hatten wir auch im Rating zur Betriebshaftpflicht festgestellt.“
Junge Digitalversicherer auf dem Vormarsch
Ertragsausfall per Inhaltsversicherung absichern
„Die Kosten der Betriebseinrichtung werden häufig unterschätzt“
Die vollständige Auswertung umfasst 32 Versicherer mit 154 Bedingungen, einschließlich branchenspezifischer Produktvarianten. Das Rating berücksichtigt 68 branchenübergreifende Klauseln, zu denen die Deckungsbestandteile, Einschränkungen, Summen und Selbstbeteiligungen bewertet wurden.
Theoretisch erreichbar waren maximal 688 Punkte, die durchschnittliche Bewertung liegt bei 361 Punkten. Die höchste Punktzahl erzielte die Württembergische Versicherung mit 488 Punkten. „Die Bewertungen der besten Versicherer liegen alle sehr eng beieinander“, so Wiemann. „Auffällige Leistungssprünge sehen wir bei Nürnberger, Basler und BGV. Diese Anbieter haben den Umfang der jüngsten Deckungen signifikant ausgebaut.“
Die 10 besten Versicherer im Überblick
Eine weitere Erkenntnis aus dem neuen Ranking: Die Zahl separat einzuschließender Klauseln hat deutlich abgenommen. „Das führen wir auf die Bemühungen zu digital abschließbaren Produkten zurück“, erklärt Geschäftsführer Wiemann. „Die Zahl der Fragen zum Vertragsabschluss soll sinken und die Produkte müssen zum eingeschränkten und weitgehend fixierten Fragenkatalog der Vergleichsportale passen.“
Unklare Definitionen
Kritisch merken die eXulting-Analysten an, dass in vielen Bedingungen Leistungsgrenzen nicht klar definiert sind. Die Erfahrungen aus den Streitigkeiten zur Betriebsschließungsversicherung seien hier noch zu wenig berücksichtigt worden. So sei etwa eine Formulierung für die Außenversicherung wie „vorübergehend außerhalb der Betriebsstätte“ dehnbar. Klarer wäre eine zeitliche Begrenzung auf zum Beispiel drei oder sechs Monate, gegebenenfalls ergänzt um eine regionale Einschränkung.
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