- Von Manila Klafack
- 06.02.2018 um 17:12
Ein befallener Computer sollte aus einem vorhandenen Netzwerk heraus genommen werden. Dazu sollte man am besten einen Experten zu Rate ziehen. Wurde regelmäßig eine Datensicherung durchgeführt, kann darauf zurückgegriffen werden bis die Schadsoftware entfernt wurde. Anschließend sollte ein Virenscan durchgeführt werden, um sicherzugehen, dass die Schadsoftware tatsächlich ausradiert ist.
Als letzten Schritt rät das BSI, sich auf die Suche nach der Quelle des Schadprogramms zu machen. Lag es an einem Original-Datenträger sollten Hersteller und BSI informiert werden. Gelangte das Virus über eine Datei oder E-Mail auf den PC, sollten Ersteller oder Absender benachrichtigt werden.
Die Gefahren aus dem Netz lauern auch beim Online-Shopping. Selbst Amazon ist nicht davor gefeit, dass Fake-Shops die Plattform für ihre Betrügereien nutzen. Nach der Bezahlung der vermeintlich bestellten Ware, erhält der Kunde das Produkt nicht. Ist man auf so einen falschen Shop hereingefallen, kann man zunächst versuchen, die Zahlung über die Bank innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig zu machen.
Wurde eine andere Zahlungsart ausgewählt, kann der Online-Shopper diesen Dienstleister informieren. Danach sollten die Beweise des Kaufs gesichert werden, empfiehlt die Polizei. Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails können ausgedruckt und bei der dann zu erstattenden Strafanzeige vorgelegt werden. Zwar sei die Verfolgung der Täter im Ausland eher schwierig, aber die Polizei weist darauf hin, dass die Anzeige dennoch wichtig sei. Nur so lasse sich die Löschung der Fake-Shops konsequent vorantreiben.
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