- Von Juliana Demski
- 08.08.2017 um 14:34
Beim Rechtsschutzversicherer D.A.S. ging kürzlich folgende Frage ein: Eine Frau mit einem Yogastudio konnte ihre Kurse nicht mehr ungestört anbieten, da im Nebenhaus saniert wurde und der Baulärm störte.
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Kann die Dame in so einem Fall eine geringere Miete mit dem Vermieter vereinbaren?
Laut Experten der D.A.S. ist der Vermieter verpflichtet, die Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken zur Verfügung zu stellen – ist dieser Gebrauch eingeschränkt, kann also ein Mangel vorliegen.
Man müsse aber vor allem zwischen Rechts- und Sachmängeln unterscheiden:
„Ein Rechtsmangel könnte beispielsweise sein, wenn Sie trotz klarem Verwendungszweck die Räume aufgrund bauordnungsrechtlicher Bestimmungen nicht geschäftlich nutzen dürfen“, schreiben die Experten auf ihrer Internetseite zu dem Fall der Yogalehrerin.
Ein Sachmangel wäre beispielsweise eine defekte Heizung oder ein undichtes Dach – oder eben auch Baulärm.
In so einem Fall steht es dem Mieter tatsächlich zu, die Miete zu mindern. Entscheidend ist dabei nur, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe der Mietfläche bekannt war.
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