- Von Redaktion
- 17.08.2016 um 19:08
In dieser Stellungnahme heißt es im O-Ton:
Die Arag steht ihren versicherten Rechtsschutzkunden selbstverständlich auch rund um die Abgasthematik bei Dieselfahrzeugen zur Seite. So übernehmen wir die Kosten für eine anwaltliche Beratung und haben bereits mehreren hundert Kunden Kostenschutz für die Geltendmachung der Mängelbeseitigung erteilt.
Vereinzelte Anwälte – darunter auch der Herausgeber der Pressemitteilung, auf die Sie Bezug nehmen – versuchen massiv im Internet VW-Kunden zu akquirieren. Dabei erwecken sie den Eindruck, VW-Kunden könnten direkt Ansprüche auf Schadenersatz oder gar auf einen Neuwagen geltend machen. In diesen Fällen lehnt die Arag in der Tat eine Kostenübernahme wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab.
Erst muss die Mängelbeseitigung ermöglicht werden
Der Gesetzgeber sieht ganz klar vor, dass zuallererst eine Nachbesserungsmöglichkeit, das heißt Mängelbeseitigung eingeräumt werden muss, bevor später gegebenenfalls ein Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt werden kann. Diese Rechtsauffassung wird durch eine Vielzahl landgerichtlicher Urteile unterstrichen, bei denen die Richter eine direkt geforderte Schadenersatzzahlung beziehungsweise den Anspruch auf einen Neuwagen – ohne vorher ermöglichte Mängelbeseitigung – abgewiesen haben. Auch viele Auto-Rechtsexperten teilen unsere Rechtsposition.
Die in der Pressemitteilung erwähnten Gerichtsverfahren und Ombudsmannverfahren gegen die Arag stammen übrigens nahezu ausschließlich aus dem Kreis der oben genannten wenigen Anwälte. Damit soll offensichtlich massiv Druck auf unser Unternehmen ausgeübt werden. Über die aktuelle sowie weitere erschienene Pressemitteilungen wird zudem versucht, Zweifel an der Regulierungspraxis der Arag zu schüren.
Sorgfältiger Umgang mit Geld der Versichertengemeinschaft
Wir stellen in Frage, ob dieses Verhalten mit dem Berufsbild eines Rechtsanwalts als neutralem Organ der Rechtspflege noch vereinbar ist. Jedenfalls werden wir daran festhalten, mit den Beiträgen der Versichertengemeinschaft sorgfältig umzugehen, und nur erfolgversprechende Maßnahmen, die unseren Kunden nutzen, zu finanzieren.
Seit dem Aufkommen der VW-Dieselthematik sind bereits einige Monate vergangen. Viele Fahrzeugmodelle wurden in dieser Zeit schon erfolgreich umgerüstet, weitere Freigaben des Kraftfahrtbundesamtes stehen kurz bevor. Fakt ist aber auch, dass die Umrüstung einzelner Modelle noch offen ist.
Zunehmend Urteile zur Zumutbarkeit weiteren Abwartens
Insoweit berücksichtigen wir natürlich auch, dass sich zunehmend Urteile mit der Zumutbarkeit eines weiteren Abwartens auf die Nachbesserung beschäftigen. Für Rechtsstreitigkeiten rund um die Mängelbeseitigung haben wir jedoch schon immer Kostenschutz erteilt, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies gilt übrigens auch für die neuesten Deckungsanfragen des Herausgebers der Pressemitteilung – der vor wenigen Wochen ebenfalls dazu übergegangen ist, zuerst eine entsprechende Mängelbeseitigung zu fordern und nicht direkt einen Neuwagen oder Rückerstattung des Kaufpreises.
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