Einem Mitarbeiter wird gekündigt? Das führt immer wieder zum Streit, der vor Gericht ausgefochten werden muss. © Prostooleh / Freepik.com
  • Von Karen Schmidt
  • 30.09.2022 um 12:37
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Ob wegen einer Kündigung oder bei Steuerangelegenheiten – Unternehmer müssen manchmal vor Gericht. Und das kann ganz schön teuer werden. Eine Gewerberechtsschutzpolice kann hohe Kosten abfedern.

Auch im Arbeitsrecht lauert eine Stolperfalle, sagt Arag-Vorstand Maslaton. Nämlich die, „dass in der ersten Instanz immer beide Parteien ihre Kosten selbst tragen – auch wenn sie gewinnen. Daher ist gerade hier eine Rechtsschutzversicherung besonders wichtig“, so der Arag-Manager. Gefahr lauert auch bei der Nichteinhaltung von Verträgen. „Unbezahlte, schon erbrachte Leistungen, aber auch ungerechtfertigte Forderungen an die Firma sind nicht nur belastend, sondern bringen langfristig aufgestellte Kalkulationen durcheinander“, sagt Patricia Körner.

So könnten die Liquidität und der flüssige Ablauf der Unternehmensaktivitäten gefährdet sein. Daher sei es besonders wichtig, in solchen Situationen sein Recht einzufordern. Körner: „Hierbei unterstützt der zusätzliche Baustein Firmenvertragsrechtsschutz, Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Voraussetzung ist üblicherweise ein Mindeststreitwert von in der Regel 300 Euro.“

Unbegrenzte Versicherungssumme wählen

Hat sich ein Unternehmer also für die passenden Rechtsschutz-Bausteine entschieden, geht es an die Wahl der Höhe der Versicherungssumme. Nach oben ist oft alles offen, viele Versicherer bieten eine unbegrenzte Versicherungssumme an. Wer sich das leisten kann und will, fährt damit sicherlich gut. Als Mindestsumme sollten 500.000 Euro nicht unterschritten werden.

Aufpassen ist auch beim Thema Karenz- und Wartezeiten angebracht. Ein frisch unterzeichneter Vertrag muss oft erst mal drei bis sechs Monate in der Schublade liegen, bevor Unternehmer Ansprüche geltend machen können. Den Vertrag also lieber früher als später abschließen. Auf der sicheren Seite ist dabei, wer sich bei einer anbahnenden Streitigkeit erst mal die Deckungszusage seines Versicherers einholt. So kann man für Gewissheit sorgen, ob die Versicherung im konkreten Fall die Leistung übernimmt.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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