Notarzt-Einsatz im Wald: In Thüringen ist der Versicherungsschutz von Notärzten nicht abschließend geklärt. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 25.04.2016 um 19:32
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Wer in Thüringen als Notarzt tätig ist und bei der Behandlung etwas falsch macht, steht eventuell nur mit unzureichendem Versicherungsschutz da. Seit Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes gibt es nämlich Lücken, die die Kommunen zum Teil ausnutzen.

Der Rettungsdienst in Thüringen war 2008 neu geregelt worden. Seitdem organisiert und koordiniert die Kassenärztliche Vereinigung die Notärzte thüringenweit. Landkreise und kreisfreie Städte betreiben seitdem nur noch die Rettungsleitstellen und beauftragen Rettungsdienstorganisationen oder Feuerwehren mit dem Einsatz von Fahrzeugen, Fahrern und Sanitätern.

Seit 2012 verweigern die Kommunen einem Bericht des MDR Thüringen zufolge die Haftung für von Rettungsdienst-Ärzten verursachten Schäden. Eine von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen eingesprungene Haftpflicht laufe in wenigen Monaten aus. Wolle der Ärzteverband mögliche Schäden absichern, müsse er einen eigenen Fonds einrichten. Kosten rund 40 bis 60 Millionen Euro. Rettungseinsätze von Notärzten würden dadurch deutlich teurer. Die Kosten müssten die Krankenkassen übernehmen.

Nun fordern Ärzte und Krankenkassen die Politik auf, das Rettungsdienstgesetz nachzubessern. Städte und Landkreise müssten klarer als bisher als verantwortliche Aufgabenträger für den Rettungsdienst benannt werden. Die Organisation der Notärzte durch die Kassenärztliche Vereinigung sei eine reine Dienstleistung.

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