- Von Achim Nixdorf
- 25.02.2021 um 15:44
Die bei Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (VSH) gängige Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro ist nach Einschätzung der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen (SdV) vielfach zu niedrig. „Die meisten Makler ahnen gar nicht, dass sie den eigenen Ruin riskieren, wenn sie bei ihrer VSH nur die gesetzlich vorgeschriebene Summe versichern,“ sagt Christian Sünderwald, geschäftsführender Vorstand des SdV, und erläutert dies anhand eines gerade regulierten Schadens:
Was ist geschehen?
Einem württembergischen Maschinenbauer mit 46 Mitarbeitern entsteht durch ein Feuer in seinen Lager- und Produktionshallen ein Schaden in Höhe von 16 Millionen Euro. Dabei werden auch Vorräte im Wert von 4,7 Millionen Euro vernichtet. Die Versicherungssumme für die Vorräte beträgt jedoch nur 960.000 Euro
Der Versicherungsschutz
Die Summe für die Vorräte hatte der Maschinenbauer laut SdV bei Vertragsschluss angegeben. Einige Monate später habe er eine Mail an seinen Versicherungsmakler geschickt, weil beim Jahresabschluss Vorräte im Wert von 3,7 Millionen festgestellt worden seien und noch weitere Vorräte im Wert von 800.000 Euro hinzugekommen seien. Der Unternehmer habe um Prüfung gebeten, ob der Vertrag insofern geändert werden müsse. Der Versicherungsmakler habe die Information daraufhin zwar an den Versicherer weitergeleitet, aber nichts weiter unternommen, als keine Bestätigung kam. So sei es bei der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme geblieben.
Forderung nach Schadenersatz
Nach Informationen der SdV verlangt der Maschinenbauer über seinen Anwalt für die nicht versichert gewesenen Vorräte nun 3,74 Millionen Euro Schadenersatz von seinem Versicherungsmakler. Der Vorwurf lautet, nicht für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt zu haben. Darüber hinaus seien vom Versicherer Abzüge wegen Obliegenheitsverletzung bezüglich elektrischer Anlagen vorgenommen worden, die der Versicherte ebenfalls der fehlenden Aufklärung durch den Versicherungsmakler anlaste, so dass sich seine Forderung auf etwa 4 Millionen Euro belaufe.
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SdV: „Nicht am falschen Ende sparen“
„In diesem Fall ist die gängige Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro weit überschritten“, so SdV-Vorstand Christian Sünderwald. Zum Glück habe der betroffene Versicherungsmakler eine ausreichend hohe Exzedenten-Deckung, die ihn vor dem finanziellen Aus bewahre. „Selbst bei kleinen Firmen-Kunden können sehr große Schäden entstehen. Wenn diese dann mit Forderungen an den Makler herantreten, darf dessen VSH-Versicherungssumme nicht zu niedrig sein. Dann hat man wirklich am falschen Ende gespart.“
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