Für Eisdielen beginnen jetzt die umsatzstärksten Monate. © picture alliance / Eibner-Pressefoto | Frank
  • Von Manila Klafack
  • 14.06.2021 um 14:21
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Dank sinkender Corona-Zahlen öffnen jetzt auch wieder viele Saisongeschäfte wie Cafés oder Eisdielen ihre Türen. Auch für diese Unternehmen ist eine Betriebshaftpflicht obligatorisch. Wir erklären, was dabei zu beachten ist. Ist zum Beispiel regelmäßiges Ab- und Anmelden notwendig? Und welcher Schutz ist für Saisongeschäfte noch wichtig?

Lange mussten sich Gastronomie und Hotellerie in den vergangenen Monaten gedulden. Doch jetzt wird endlich wieder geöffnet. Mit etwas Verspätung können nun nach und nach alle in den Sommer starten. Das gilt auch für Eisdielen, Crêperien oder Strandkorbvermieter.

Versicherungsschutz überprüfen

Für Versicherungsmakler bietet der Saisonstart eine gute Gelegenheit, mit ihren Kunden oder potenziellen Kunden ein Gespräch über den aktuellen Versicherungsbestand zu suchen. Sind die bestehenden Deckungen noch ausreichend oder bestehen Lücken? Was hat sich zum Vorjahr verändert? Wie wird sich voraussichtlich der Umsatz entwickeln? Gibt es Neuanschaffungen, die mit abgesichert werden müssen? Um alle Daten sorgfältig zu analysieren und das Risiko zu erfassen, können digitale Tools von Gewerbeplattformen helfen. Sie können digital ausgefüllt oder als Ausdruck zum Gespräch mit dem Kunden mitgenommen werden.

Das Potenzial ist nicht zu unerschätzen. Laut aktuellen Statistiken gibt es in Deutschland allein rund 20.000 Cafés und Eisdielen, die zusammen auf einen Jahresumsatz von 3.7 Milliarden Euro kommen. Das Hauptgeschäft entfällt dabei in der Regel auf die Sommermonate.

Zu den unverzichtbaren Versicherungen, um die finanziellen Folgen aus Schäden abzufedern, gehören eine Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherung. Insbesondere, wenn sich am Geschäftsinhalt etwa durch eine neue Eis-Maschine Veränderungen ergeben haben, muss hier unter Umständen nachjustiert werden.

Kein ständiges An- und Abmelden nötig

Branchen mit Saisongeschäft sind in der Regel in den Tarifen bereits berücksichtigt. Im Gegensatz zu früher besteht in den meisten Tarifen der Versicherungsschutz einer Haftpflichtversicherung das ganze Jahr über. Es ist nicht notwendig, sich jährlich neu an- und abzumelden. Die saisonalen Schwankungen sind in der Prämie einkalkuliert. Ein Aussetzen des Vertrages und damit das Risiko, den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig wieder zu aktivieren, entfällt damit.

Für alle anderen Versicherungen, etwa die Inhaltsversicherung, gilt, dass die Risiken auch bestehen, wenn das Geschäft geschlossen ist und zum Beispiel ein Feuer ausbricht.

Weitere sinnvolle Policen für Saisonbetriebe

Die Betriebsschließungsversicherung gehört für Unternehmen, die mit Lebensmitteln zu tun haben, ebenfalls zu den wichtigen Versicherungen. Ursprünglich war sie gedacht, im Falle einer behördlich angeordneten Schließung aufgrund hygienischer Probleme Umsatzeinbußen zu überbrücken. Doch durch die Corona-Pandemie hat sich einiges verändert. Sehr wahrscheinlich hat der Kunde hier großen Aufklärungsbedarf.

Auch eine separate Firmenrechtsschutzversicherung kann angeraten sein. Eventuell mit einem erweiterten Strafrechtsschutz. Denn ein Verfahren – beispielsweise wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit – deckt die normale Rechtsschutzversicherung oft nicht ab.

Neue Risiken, die es abzusichern gilt, können sich außerdem aus dem Umgang mit Kundendaten ergeben, etwa beim Einsatz eines Online-Buchungssystems. Cyber-Attacken oder Abmahnungen wegen angeblicher Datenschutzverstöße können einen kleinen Betrieb schnell in große finanzielle Not bringen. Schutz bieten hier spezielle Cyber-Policen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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