- Von Redaktion
- 20.04.2016 um 09:29
Bei manchen Berufen ist das Risiko, dass etwas schiefläuft so hoch, dass eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht ist. Das ist etwa bei Hebammen, Ärzten oder Anwälten der Fall. Wer keine hat, spielt mit seiner Berufszulassung.
Aber auch in anderen Berufen kann sich der Abschluss einer Berufshaftpflicht lohnen. „Das betrifft eigentlich jeden, der bei der Arbeit andere stark schädigen kann“, sagt Frank Golfels, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater in Bonn, gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus.
Ein Beispiel: Ein Handwerker macht Fehler beim Verlegen eines Rohres, der Neubau steht unter Wasser. Das verursacht schnell hohe Kosten, für die der Handwerker geradestehen muss.
Wie hoch Kunden ihre Versicherungssumme wählen sollten, hängt natürlich von den Risiken ab, die sie in ihrem Beruf eingehen. Bei Steuerberatern und Anwälten zum Beispiel sind gesetzlich mindestens 250.000 Euro Deckung für Vermögensschäden vorgeschrieben. Der Betrag muss sich aber erhöhen, wenn die Kanzlei etwa sehr viele und auch große Kunden hat.
Haftungsbegrenzung kann Kosten begrenzen
Eine weitere Möglichkeit, die Haftung im Rahmen zu halten, ist die Haftungsbegrenzung. Dann vereinbart etwa der Handwerker mit dem Kunden, dass er nur bis zu einer gewissen Summe für Schäden haftet. Für zusätzliche Schäden kann man einen gesonderten Versicherungsschutz vereinbaren, den dann aber der Kunde zahlt.
Bei Berufen, bei denen es vor allem um Personenschäden geht, empfiehlt Golfels eine Deckung von mindestens 5 Millionen Euro.
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