Carsten Hoffmann ist Industriekundenbetreuer bei Schuster Versicherungsmakler in Bielefeld © Schuster Versicherungsmakler
  • Von René Weihrauch
  • 04.12.2020 um 07:40
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:35 Min

IT-Firmen müssen sich nicht nur gegen Ausfälle ihrer Hard- und Software absichern, sondern auch gegen drohende Ersatzansprüche von Kunden. Welche Versicherungen sind unverzichtbar? Was müssen Makler dazu wissen? Carsten Hoffmann, Industriekundenbetreuer bei Schuster Versicherungsmakler, gibt Antworten.

Zur IT-Haftpflicht raten manche Experten, als Faustformel die Höhe des Jahresumsatzes zugrunde zu legen.

Das kann aus meiner Sicht aber wirklich nur eine grobe Faustformel zum ersten „Herantasten“ sein. Für Unternehmen, die etwa im Bereich IT-Sicherheit tätig sind, taugt sie kaum. Auch kleine Betriebe mit niedrigem Umsatz sind hier hohen Risiken ausgesetzt – auch mit einem Smart können Sie einen gravierenden Personenschaden anrichten, um mal einen anschaulichen Vergleich zu ziehen.

Worauf sollten Freelancer in Bezug auf ihren Versicherungsschutz besonders achten?

Die meisten Freiberufler stellen ja in der Regel lediglich ihre Arbeitskraft einem Auftraggeber zur Verfügung, da steht die Haftung nicht so im Vordergrund. Es geht eher um Risiken wie Geheimnisverrat oder die Verletzung von Vertraulichkeitsklauseln. Makler sollten bei freiberuflich tätigen Kunden in der Beratung also immer genau auf die Gestaltung der Verträge mit den Auftraggebern schauen.

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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