- Von Redaktion
- 13.11.2015 um 01:14
Das Leiter-Problem: Was passiert, wenn Sie unter einer Leiter durchlaufen und derjenige, der darauf steht, herunter fällt? Mit Sicherheit ein Unglück für beide. Für den Schaden kommt in diesem Falle jedoch Ihre Privathaftpflicht auf.
Schwarze Katze: Schnell ist es passiert – eine Katze rennt über die Straße und Sie weichen aus und krachen in ein parkendes Fahrzeug. Wer bezahlt den Schaden? Eigentlich der Halter der Katze. Doch der ist wahrscheinlich nicht zu ermitteln. Also springt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden am geparkten Fahrzeug ein. Für den eigenen Wagen haben Sie hoffentlich eine Kasko-Versicherung.
Stolpern: Wer stolpert, sollte ein Stück zurückgehen und nochmal über die Stelle laufen. Was aber, wenn das nicht mehr klappt, weil Sie sich verletzt haben? In diesem Fall greift die Unfallversicherung. Sie zahlt auch, wenn die Verletzung durch eine ungeschickte Eigenbewegung entstanden ist.
Zerbrochener Spiegel: Manch einer denkt, Spiegelscherben bringen Pech. Bewiesen ist das nicht. Jedoch kann es Ärger geben, wenn der Spiegel nicht der eigene war. Hilfe bringt dann die Privathaftpflicht, denn sie ersetzt die Kosten.
Statistisch betrachtet ist die Schadenstatistik an Freitagen, die auf den 13. fallen, völlig unauffällig. Ob das daran liegt, dass viele Menschen am Freitag den 13. besonders vorsichtig sind oder es tatsächlich ein Tag wie jeder andere ist, bleibt offen.
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