- Von Manila Klafack
- 13.08.2020 um 09:53
Die junge Friseurmeisterin will sich selbstständig machen und ihren eigenen Salon eröffnen. Eine entscheidende, von der Handwerkskammer geforderte Voraussetzung hat sie mit dem Ablegen ihrer Meisterprüfung bereits erfüllt. Die Immobilie ist ebenfalls gefunden. Nun muss sie ihr Gewerbe noch anmelden. Das schreibt die Gewerbeordnung vor, konkret der Paragraf 14 „Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung“.
Dafür muss sie beim ortsansässigen Gewerbeamt eine Anmeldung für einen Gewerbeschein ausfüllen. Die Formulare dafür finden sich oftmals bereits online. Je nach Ort variieren die Kosten dafür zwischen 15 Euro und 65 Euro. Wie hoch sie für die Friseurin mit ihrem eigenen Geschäft sind, kann sie auf der Homepage ihres Gewerbeamtes einsehen.
Wenn sie zur Anmeldung zum Gewerbeamt gehen möchte, muss sie folgende Unterlagen mitbringen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- die Meldebescheinigung
- bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) muss jeder Gesellschafter das Gewerbe anmelden
- bei der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss der Geschäftsführer die Anmeldung übernehmen
- bei dem Nachweis eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens, also alle Handelsgewerbe, muss der Auszug des Handelsregisters vorgelegt werden und der notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag
- je nach Art des Gewerbes kann die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt notwendig sein
Soll eine dritte Person die Anmeldung beim Gewerbeamt übernehmen, benötigt diese eine zweckgebundene Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises. Die Gewerbeanmeldung durch ausländische Staatsangehörige bedarf zudem einer entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde.
Haste mal ’nen Euro?
Was Selbstständige von der Steuer absetzen können
Welchen Schutz brauchen Handwerker?
Wichtig zu beachten ist, dass eine Gewerbeanmeldung nicht automatisch dazu berechtigt, das Gewerbe auch auszuüben. Hier kann je nach Unternehmen eine gesonderte Erlaubnis Voraussetzung sein – wie etwa eine Gaststättenkonzession oder der Eintrag bei der Handwerkskammer. Diesen hat unsere gründende Friseurmeisterin mit ihrem Meisterbrief zum Beispiel bereits geleistet.
Muss ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Ob für die Selbstständigkeit überhaupt ein Gewerbeschein notwendig ist, liegt an der Art des Unternehmens. Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Künstler, Journalisten und Fotografen müssen kein Gewerbe anmelden. Für sie reicht es aus, wenn sie eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren