Blick auf die Eingangstür der Gemeinschaftsbüros „Coworking Spaces“ in Nürnberg: Freiberufler und Selbstständige mieten sich immer häufiger in solche Gemeinschaftsbüros ein. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 26.03.2018 um 09:47
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:50 Min

Start-­ups strotzen vor Tatendrang. Doch ohne geeigneten Versicherungsschutz kann auch die schönste Gründergeschichte ein jähes Ende nehmen. Genau daran hapert es. Wie dem Problem beizukommen ist.

Haftpflichtschutz ist vielfältig

Dabei ist die Berufshaftpflicht eng verwandt mit der Betriebshaftpflichtversicherung. Letztere schützt das Unternehmen und seine Mitarbeiter vor möglichen Schadensersatzforderungen Dritter. Allerdings konzentriert sich die Betriebshaftpflicht anders als die Berufshaftpflicht vorrangig auf Sach- und Personenschäden. Das bedeutet: Vermögensschäden werden hier nur abgedeckt, wenn diese infolge eines Personen- oder Sachschadens entstanden sind – man spricht auch von „unechten“ Vermögensschäden.

Beispiel: Ein Geschäftspartner betritt das Büro des Start-up-Gründers, stolpert über ein Computerkabel und verletzt sich dabei, weshalb er seinen Flug am Abend nicht antreten kann. Es ist hier also sowohl ein Personenschaden (Verletzung) als auch ein Vermögensschaden (versäumter Flug) entstanden. Die Betriebshaftpflicht kommt dann für beide Folgen auf.

Berufshaftpflicht greift bei echten Vermögensschäden

Quelle: Clark

Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen versichert auch sogenannte echte Vermögensschäden, welche direkt durch die berufliche Tätigkeit entstanden sind. Auch hierzu ein Beispiel: Ein Online-Händler für Sportgeräte verwendet versehentlich urheberrechtlich geschützte Bilder in der Annahme, es handele sich um lizenzfreie Grafiken. Daraufhin verklagt der Rechteinhaber den Händler, weil ihm hier ein Vermögensschaden entstanden ist. Die Versicherung kommt dann für den Schaden auf. Weil dem Vorfall aber kein Personen- oder Sachschaden vorausging, würde sich die Betriebshaftpflicht in dieser Sache querstellen.

Die dritte Haftpflichtvariante – die Vermögensschadenhaftpflicht – deckt wiederum nur echte Vermögensschäden, aber keine Personen- oder Sachschäden ab. Die Police schützt bei Vermögensschäden „die aus beruflichen Versehen wie zum Beispiel verrechnen, vergessen, verschreiben, verlesen, versprechen resultieren“, erklärt Dominik Reinartz, Gründer des digitalen Versicherungsmaklers Startsure, der mit dem Slogan wirbt, „maßgeschneiderte Versicherungspakete für dich und dein Start-up“ zu bieten.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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