- Von Andreas Harms
- 20.08.2024 um 18:07
Der Cyber-Assekuradeur Cogitanda hat sich gegenüber seinem Kritiker, dem Makler Stefan Rumpp erklärt. Dazu schickte er ihm ein Schreiben, das Pfefferminzia vorliegt. Rumpp hatte vor etwa einem Monat Cogitanda in einem offenen Brief angegriffen. Neben seiner Arbeit als Makler ist er auch Vorstandschef der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM).
Das Antwortschreiben wiederum haben Cogitanda-Chef Jens Lison und der Direktor Maklervertrieb Christopher Quast unterzeichnet. Datiert ist es auf den 12. August. An Quast hatte Rumpp seinen offenen Brief gerichtet. Zunächst baten die Verfasser um Entschuldigung, dass es mit der eigentlich anberaumten Videoschalte nicht geklappt hatte (mehr dazu hier). Im Folgenden wollen wir darauf eingehen, wie sich Cogitanda zu den einzelnen Themen äußert.
Obliegenheiten
Rumpps Vorwurf lautete: „In der Vergangenheit wurden tiefgreifende Änderungen in den Bereichen Bedingungen, Obliegenheiten und Annahmerichtlinien häufig schnell und ohne Rücksprache mit den Maklern beschlossen, nur um sie später erneut und wiederum ohne Rücksprache zu modifizieren.“
Maklerverband geht Cyberversicherer Cogitanda hart an
IGVM-Chef Stefan Rumpp über seinen Brief an Cogitanda
Die Cogitanda hält dagegen. Man habe bislang Obliegenheiten individuell vereinbart, um Kunden „einen fairen Zugang zum Thema Cyberversicherung zu ermöglichen“, heißt es in dem Schreiben. Gleiches gelte auch für die Annahmerichtlinien – man gehe so vor, um eine „kundenwohlwollende“ Entscheidung zu finden.
Versicherungsbedingungen
Cogitanda selbst meint, dass sie die Versicherungsbedingungen eher selten aktualisiert hat. Zuletzt am 5. Februar 2021 und am 26. Oktober 2023. Und dabei habe sie zugunsten der Kunden die Deckungen erweitert und Dinge klargestellt.
Unterjährige Risikoprüfungen
Zunächst etwas grundsätzliches: „Aufgrund der massiven Zunahme an Cyberangriffen führen wir im Rahmen der Vertragsverlängerung bei ausgewählten Risiken eine gründliche Risikoprüfung durch. Diese Überprüfung erfolgt auch bei unterjährigen Hauptfälligkeiten.“
Dass manche Risikofragen dabei etwas weiter gehen, sei marktüblich, heißt es weiter. Bei „der überwiegenden Anzahl der Fälle“ beschränke man sich allerdings weiter auf acht Risikofragen.
Seite 2: Die Sache mit der gesenkten Courtage
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