- Von Lorenz Klein
- 15.02.2023 um 14:04
Die Katastrophe brach am 13. Juli 2021 über Selbitz herein: 90 Liter Wasser auf den Quadratmeter kippte ein Jahrhundert-Gewitter über der oberfränkischen Kleinstadt mit ihren rund 4.000 Bewohnern aus – binnen weniger Stunden fiel ein Zehntel der Regenmenge eines durchschnittlichen Jahres vom Himmel. Bis zu 1,70 Meter hoch habe das Wasser in Privathäusern, im Rathaus, in der Schule und in Firmen gestanden, wie regionale Medien berichteten.
„Das Wasser floss aus Steckdosen, drückte Stahltüren auf und schwemmte Autos weg“, zeichnete der Bayerische Rundfunk ein dramatisches Bild der Lage. Auch das Firmengebäude des Kunststoffteile-Herstellers Wikutec nahm schweren Schaden: Starkregenmassen drangen in den Serverraum ein und ließen die technische Infrastruktur wie ein Datenhaus in sich zusammenfallen.
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Doch welche Versicherung kommt für die Schäden an der teuren Elektronik auf? Firmeninhaber, die eine Sach-Inhaltsversicherung abgeschlossen haben, dürften sich jetzt womöglich auf der sicheren Seite wähnen. Doch dieser Gedanke greift oft zu kurz, wie Versicherungsexperten klarstellen.
Zwar seien Unternehmen mit der Inhaltsversicherung und der dazugehörigen Betriebsunterbrechungsversicherung bereits gut gegen mögliche Großschadenereignisse abgesichert, weiß Olaf Buttkewitz, Leiter Technische Versicherungen bei der VHV Versicherung. Allerdings sichert die Inhaltsversicherung die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung sowie Warenvorräte in der Regel nur gegen Basisschäden ab – dazu zählen Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser. Erst mithilfe einer separaten Elektronikversicherung könne der Versicherungsschutz für die elektronische Betriebseinrichtung zu einer „Allgefahrendeckung“ erweitert werden, so Buttkewitz.
Elektronik- und Inhaltsversicherung ergänzen sich
Um zu verdeutlichen, wie sich der Versicherungsschutz unterscheidet, schildert Branchenkollege Hans-Georg Knipp von der Gothaer Versicherung ein Beispiel: „Kommt es infolge eines Blitzschlags zu einem Brand, bei dem große Teile des Inventars zerstört werden, so greift die Inhaltsversicherung – und deckt auch die Schäden an der Elektronik ab. Kommt es jedoch infolge eines Blitzschlags nur zu einer Überspannung, wodurch elektrische Anlagen und Geräte beschädigt oder zerstört werden, so greift hier in der Regel nicht die Inhaltsversicherung, sondern die Elektronikversicherung.“
Das Beispiel unterstreiche, dass sich die Elektronik- und Inhaltsversicherung gegenseitig ergänzten, meint Knipp. „Insbesondere Unternehmen, die über hochwertige elektrische Geräte und Anlagen verfügen, sind gut beraten, wenn sie beide Versicherungen abschließen“, betont der Gothaer-Mann. Beim Vergleich der beiden Policen hilft es also, sich die unterschiedlichen Dimensionen der Schadenrisiken vor Augen zu führen.
Versichert sind im Falle der Elektronikversicherung die Entwendung, Zerstörung oder Beschädigung der Anlage durch ein „unvorhergesehenes Ereignis“, wie aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Anbieter hervorgeht – und diese Ereignisse können unglaublich vielfältig sein: Ungeschicktkeit oder Bedienungsfehler des Personals, Überspannung, Kurzschluss, Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosionen), Wasser (Leitungs- und Löschwasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung), Sabotage, Vandalismus, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub sowie höhere Gewalt.
Ach ja, versichert sind außerdem Sachschäden durch Konstruktions- und Materialfehler. Während es die Versicherung also gut meint mit dusseligen Angestellten, hört für sie jedoch der Spaß auf bei vorsätzlich handelnden Mitarbeitenden, bei Verschleiß oder Alterung der Geräte sowie – das muss man in diesen Zeiten leider dazu sagen – bei Schäden durch Krieg oder nukleare Strahlung.
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