Regie-Raum von ARD und ZDF in Baden-Baden anlässlich der Fußball-WM 2018: Teure Technik sollte stets gut versichert sein. © picture alliance/EPA-EFE | RONALD WITTEK
  • Von Lorenz Klein
  • 15.02.2023 um 14:04
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Kurzschluss, Serverabsturz, Laptop weg – wenn in einem Betrieb elektronische Geräte oder Anlagen ausfallen, kann das schnell teuer werden. Hier kommt die Elektronikversicherung ins Spiel.

Dass es sich bei der Elektronikversicherung um einen bärenstarken Allesregulierer handelt, der seinen Schutzschirm im Ernstfall auch weit über die Grenzen des Betriebsgeländes aufspannt, veranschaulicht der Schadenexperte Armin Bajus – und zwar am Trend zum Homeoffice. Denn die Pandemie habe sich eben nicht zuletzt auch auf die Versicherung der elektronischen Betriebsausstattung der Unternehmen ausgewirkt. „Versicherbar ist das mobile Arbeiten mit der Technik des Arbeitgebers in den Räumlichkeiten der Mitarbeiter“, gibt Bajus eine etwas sperrige, aber kundenfreundliche Versicherungsbedingung wieder.

Und – bitte einmal festhalten – selbst private Geräte von Mitarbeitern sind oft versichert – zumindest, wenn diese zeitweilig auch für die Arbeit genutzt werden. Bei einigen Anbietern seien zudem neben den Schäden an der Hardware auch Schäden an der Software eingeschlossen, ergänzt Bajus, der als Handlungsbevollmächtigter für das Gewerbe- und Industriegeschäft beim Maklerpool Wifo tätig ist.

Doppelungen besser vermeiden

Zugegeben: All die Ein- und Ausschlüsse zu überblicken dürfte auch gestandenen Versicherungsmaklern nicht immer leichtfallen. So möchte Gothaer-Manager Knipp auch nicht ausschließen, dass es mancherorts zu Überschneidungen beim Versicherungsschutz kommt. Wenn also bereits ein Versicherungsschutz über eine Sach-Inhaltsversicherung besteht, könne es sinnvoll sein, zu überprüfen, ob man die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser in der Elektronikpolice nicht besser ausschließt oder nur einen „subsidiären Versicherungsschutz“ für diese Gefahren vereinbart. Auf diese Weise ließen sich Doppelungen vermeiden.

Diese drohen womöglich auch im Zusammenspiel mit der Cyberversicherung. So erklärt Olaf Buttkewitz von der VHV, dass sich die Elektropolice durch eine Softwareversicherung erweitern ließe, wodurch zusätzliche Kosten für die Wiedereingabe oder Wiederbeschaffung von verlorenen Daten und Programmen versichert sind. Das allerdings bieten längst auch Cyberversicherungen, und hier gehe „die Tendenz in den letzten Jahren“ auch hin, so Buttkewitz – zumal Cyberpolicen auch Schäden durch kriminelle Angriffe aus dem Netz absicherten.

Kosten sind überschaubar

Zugleich muss man sagen, dass die Kosten einer Elektronikversicherung in der Regel sehr überschaubar sind – wodurch die ein oder andere Dublette im Versicherungsumfang zu verschmerzen wäre. „Die Absicherung der elektronischen Betriebsausstattung wie Daten-

und Kommunikationstechnik, PCs, Server, Mess- und Regeltechnik, Präsentationstechnik und so weiter bekommt man bei einer beispielhaften Versicherungssumme von 150.000 Euro bereits ab 208,78 Euro pro Jahr inklusive Versicherungssteuer am Markt“, sagt Wifo-Mann Bajus. Dafür trägt der Versicherer im Falle eines versicherten Elektronikschadens die Kosten für die Neuanschaffung einer beschädigten oder abhandengekommenen Sache zum Neuwert.

Doch der Deckungsumfang kann noch viel weiter reichen: „Neben dem Ersatz des eigentlichen Schadens können auf den Versicherungsnehmer viele weitere Kosten zukommen, die im Vorfeld oft nicht bedacht werden beziehungsweise nicht im Fokus stehen“, sagt Gothaer-Manager Knipp. Als Erstes seien hier Aufwendungen zu nennen, die der Abwendung und Minderung des Schadens dienten. Auch Kosten für die Wiederherstellung von Daten, die für die Grundfunktion von versicherten Sachen notwendig seien, könnten im Schadenfall anfallen. Für all diese Kosten werde in der Regel im Rahmen einer Elektronikversicherung Versicherungsschutz geboten.

Und wie wirkt sich die Inflation auf das Produkt aus? „Die steigenden Kosten für Reparatur und Wiederbeschaffung elektronischer Geräte sind natürlich auch bei der Schadenabwicklung spürbar“, sagt VHV-Manager Buttkewitz. Durch die Beitragsanpassungsklausel könnten diese Mehrkosten jedoch teilweise aufgefangen werden. Eine Anpassung der Tarife sei derzeit am Markt allerdings noch nicht festzustellen, ergänzt Buttkewitz. Hier sei die weitere Entwicklung abzuwarten, sodass eine prozentuale Vorhersage zur Beitragsentwicklung „derzeit nicht möglich“ sei.

Einen ersten Hinweis werde jedoch die Veröffentlichung des Index zur Lohn- und Preisentwicklung der Investitionsgüterindustrie vom Statistischen Bundesamt geben. Denn diese bildet die Grundlage für die Beitragsanpassungsklausel. „Der Index lag für 2022 noch bei niedrigen 2,66 Prozent – und wird für 2023 sicherlich deutlich höher ausfallen“, prognostiziert Buttkewitz abschließend.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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