- Von Andreas Harms
- 20.11.2024 um 13:50
Doch das scheint das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und auch das Finanzministerium nicht allzu sehr zu stören. Nachdem der GDV einen Fragenkatalog ans BZSt geschickt hatte, nahm Letzteres immerhin zu fünf Fragen schriftlich Stellung – ohne dabei von seiner Position abzurücken. Unklar ist nun allerdings, wo die Beteiligten gerade stehen. Der GDV lehnt Auskünfte dazu ab und weist darauf hin, dass die „internen Verhandlungen mit dem BZSt“ vertraulich und noch nicht abgeschlossen seien. Und das BZSt beantwortete eine Anfrage nach dem Stand der Dinge nicht, sondern wiederholte lediglich den (unveränderten) eigenen Standpunkt.
Vermittler reagieren bereits auf das Problem
Immerhin scheint sich die Branche in Bewegung zu setzen. So berichtet Schellack: „Einige Vermittler in dem Bereich führen die Verträge zusammen und erstellen für Kunden Abrechnungen. Dabei werden die kritischen Bausteine gesondert ausgewiesen und zur Sicherheit großzügig mit einem Prämienteil belegt, der dann mit Steuer ausgewiesen wird.“ Auf Seiten der Versicherer hingegen gehe der Trend dahin, dass sie die Nebenrisiken einzeln aufführen und jeweils mit dem eigenen Betrag ausweisen. Kleinverträge mit Prämien unter 5.000 Euro rechnen einige Versicherer gleich von vornherein mit 19 Prozent Steuer ab, was für die Kunden wegen der relativ geringen Summen problemlos tragbar ist. Beides ist ganz im Sinne dessen, was das BZSt verlangt, und löst das Problem zumindest für die Zukunft.
Doch es gibt noch Altlasten, die sehr teuer werden können. So berichtete die Fachanwältin für Steuerrecht, Birgit Voß, von der Kanzlei Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner aus Düsseldorf in einem Beitrag in der „Versicherungspraxis“ schon vor über einem Jahr von Betriebsprüfungen bei Versicherern. Und dort hätten sich die Prüfer alle Zeiträume vorgenommen und nicht erst jene seit dem Schreiben des BMF. „Bis zu den Prüfungen im letzten Jahr war man aber in Versicherungswirtschaft und Beraterschaft in gutem Glauben, dass sich die Steuerfestsetzungen frühestens auf Besteuerungszeiträume ab Veröffentlichung dieses BMF-Schreibens beziehen würden“, so Voß in ihrem Artikel. Doch nun habe sich herausgestellt, dass die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass das BMF-Schreiben auch rückwirkend gilt.
Deshalb müssen laut Voß Versicherer damit rechnen, dass sie „in erheblichem Ausmaß“ Versicherungsteuer auf die Transportgüterversicherung nachzahlen müssen. Da aber laut VerStG der Versicherungsnehmer, also der Kunde, der eigentliche Steuerschuldner ist, bekommt er die Rechnung wahrscheinlich gleich weitergeleitet. Julie Schellack vermutet, dass das Risiko bei den größeren Transportversicherern in den zweistelligen Millionenbereich gehen dürfte. Gleichwohl hat es in ihrem beruflichen Umfeld noch keine solche Forderungen gegeben.
Versicherer werden vor Gericht ziehen
Anwältin Voß rechnet damit, dass einige Versicherer gegen diese Nachforderungen gerichtlich vorgehen werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen können sich über Jahre hinziehen, ist sie sich sicher. Versicherungsnehmer und ihre Makler sollten auf jeden Fall sichergehen, dass ihre Versicherer gegen nachgeforderte Steuern erst einmal Einspruch einlegen, rät die Anwältin. Und wenn die Versicherer das nicht tun, müssen sie es eben selbst.
Im Markt ist übrigens schon zu hören, dass ein großer Versicherer bereits geklagt hat. Julie Schellack indes hätte am liebsten „eine politische Lösung aus dem Finanzministerium mit Augenmaß“, wie sie es ausdrückt. Transportbranche, Versicherer und Vermittler müssten sich dafür zusammentun und die Politik geschlossen ansprechen, um eine angemessene Lösung für die steuerliche Zukunft der Transportgüterversicherung zu finden.
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