- Von Andreas Harms
- 22.08.2023 um 09:15
Die Einschläge werden häufiger, präziser und hinterhältiger. Inzwischen gibt es das Sprichwort: „Es ist nicht mehr die Frage, ob man gehackt wird, sondern wann.“ Damit läge es eigentlich auf der Hand, sich und die Firma über eine Cyberversicherung vor solchen Gefahren zu schützen. Oder wie Robert Radicke es ausdrückt: „Cyberschutz ist inzwischen wichtiger als die Betriebshaftpflicht.“ Doch laut einer Umfrage des Versicherers Hiscox hatten im vergangenen Jahr erst 35 Prozent der Unternehmen eine eigenständige Police und 32 Prozent Cyberschutz innerhalb einer anderen Police. Da fehlt also noch ein bisschen was.
Auf welch dünnem Kabel die übrigen nicht Versicherten balancieren, lässt das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“, kurz Starug, durchblicken. Es gilt seit Anfang 2021 und soll in der Europäischen Union die Zahl der Insolvenzen senken. Laut Starug müssen Geschäftsführer alle Entwicklungen verfolgen, „welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können“. Tun sie das nicht, haften sie mit dem gesamten privaten Vermögen. Leider weiß das nicht jeder Geschäftsführer, denn das Starug ging damals im Corona-Trubel ein wenig an der Öffentlichkeit vorbei. Aber wie die Beispiele gezeigt haben, können Hackerangriffe auf jeden Fall den Fortbestand einer Firma gefährden.
Cyberschutz erstreckt sich auf drei Gebiete
Wenn es in Sachen Cyberversicherungen ins Detail geht, holt Radicke gern die Spezialisten vom Berliner Makler Cyberdirekt mit ins Boot. Dessen Geschäftsführer Ole Sieverding erklärt, dass sich Cyberschutz auf drei Gebiete erstreckt: Hilfe im Schadenfall, Betriebsunterbrechung und Haftpflicht. Natürlich sind diese Teile für unterschiedliche Betriebe auch unterschiedlich wichtig. So ist es für einen Online-Händler ein harter Schlag, wenn Hacker sein Geschäft tagelang blockieren. Kunden warten ja nicht, bis die Website wieder läuft, sondern kaufen einfach woanders. „Er muss deshalb auf jeden Fall auf die Klausel zur Betriebsunterbrechung achten“, sagt Sieverding. Anders etwa bei einem Makler mit Bestandsprovisionen oder einem Hausverwalter mit Mieteinnahmen. Bei denen würde das Geld trotzdem erst einmal weiter fließen, so der Spezialist. Wichtiger wäre dort hingegen die Haftpflicht bei Cyberschäden.
Wie wichtig so eine Datenschutzhaftpflicht wiederum sein kann, zeigt der Fall des Online-Vermögensverwalters Scalable Capital. Dem wurden im Jahr 2020 Daten von rund 33.200 Kunden geklaut – Namen, Anschriften, Kontaktinfos und zum Teil auch Bankverbindungen und Ausweiskopien. Inzwischen hat Scalable Capital an zwei Kunden sogenannten immateriellen Schadenersatz gezahlt, einmal 1.200 Euro und einmal 2.500 Euro. Selbst wenn man nur die niedrigere Zahl mit der Kundenzahl multipliziert, ergibt das 40 Millionen Euro. Da kann Scalable froh sein, dass nicht alle betroffenen Kunden geklagt haben.
Seite 3: Sollte man Lösegeld mitversichern?
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