- Von Andreas Harms
- 22.08.2023 um 09:15
Ebenfalls wichtig kann laut Ole Sieverding die Infektionshaftpflicht sein. Sie tritt auf den Plan, wenn Hacker von einem gekaperten Konto verseuchte E-Mails an andere schicken – und die darauf hereinfallen. Derartige Schadenfälle habe es jedoch bislang noch nicht gegeben. Was hingegen mit – geschätzten – 80 bis 90 Prozent Anteil das Geschehen dominiert, ist, wenn Unternehmen erpresst werden. „Das ist dann eine echte Krise, und die Betroffenen haben sich hoffentlich im Vorfeld schon Gedanken gemacht und einen Notfallplan überlegt“, sagt Sieverding.
Cyberversicherer haben Dienstleister an der Hand
Gleichwohl stellt sich die Frage, ob man das Lösegeld dann mitversichern sollte. „Obwohl sich meistens eine andere Lösung findet, sollte man diese Option als letzten Ausweg in die Police einschließen“, empfiehlt Sieverding. Eine solche andere Lösung ist übrigens, die verseuchten Server zu sperren, die Systeme auf anderen Servern neu aufzusetzen und die Daten über Sicherungskopien (Back-ups) wieder herzustellen. Denn die sind hoffentlich vorhanden.
Und um das sauber hinzubekommen, gehen Cyberversicherer als Dienstleister mit zur Hand. Das ist schon in ihrem eigenen Interesse, weil das Schäden begrenzt und die Summen niedrig hält. Sie bieten Hotlines mit Experten an und haben Forensiker für die Spurensuche und Anwälte für den rechtlichen Kram an der Hand. Wichtig hierbei ist allerdings, dass Betroffene sich dort sofort melden und nicht erst auf eigene Faust noch etwas zu retten versuchen. Sobald man bemerkt, dass man falsch geklickt hat, muss es schnell gehen. „Das ist dann wie bei der Feuerwehr. Je länger man wartet, desto schlimmer und teurer wird es“, bestätigt auch Christoph Bechtle.
Der Makler hat beobachtet, dass zumindest das Bewusstsein für die Materie wächst. „Je sensibler die Daten sind, desto einfacher ist es, den Kunden zu überzeugen“, sagt er. Wobei das auch daran liegen kann, dass viele Kunden speziell mit Anfragen zu ihm kommen. Sie sind sich also des Problems schon bewusst. Gute Erfahrungen hat er in dieser Hinsicht mit der Gesundheitsbranche gemacht, während beispielsweise Vertreter aus der KFZ- oder Sanitärbranche das Ganze noch nicht so richtig einsehen.
Seite 4: Urteil vom Landgericht Tübingen
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren