- Von Lorenz Klein
- 23.08.2017 um 15:10
Hilfe auch beim Arbeitsrecht
Während der Grundbaustein nur Rechtsstreitigkeiten abdeckt, die unmittelbar mit dem Geschäft des Betriebs zusammenhängen – beispielsweise ein möglicher Verstoß gegen die Gewerbeordnung –, erweitert der Baustein „Arbeitgeber“ den Schutz auf arbeitsrechtliche Konflikte mit den eigenen Mitarbeitern. Typische Fälle sind dabei nach Angaben der Arag, dass betriebsbedingte Kündigungen angefochten werden. Laut GDV-Statistik machen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen immerhin 16 Prozent der Schäden in der Rechtsschutzversicherung aus, meist wird jedoch um Vertrags-, Sachen- und Schadenersatzrecht gestritten (siehe Grafik).
Auch bei Arag-Mitbewerber Roland setzt man auf das Bausteinprinzip: Dabei reicht das Angebot von einer Basis- bis zu einer Premium-Absicherung. Während die „Grundsicherung für Selbstständige“ mit einer Monatsprämie von rund 43 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro startet, müssen für den „Premium-Schutz“ mindestens 76 Euro im Monat gezahlt werden, die Selbstbeteiligung liegt auch hier bei 150 Euro. Dabei bestehen beide Pakete jeweils aus den Einzelbausteinen „Firma“, „Verkehr“ und „Immobilie“. „Hinzu kommen zahlreiche Serviceleistungen wie die telefonische Erstberatung Jurline oder die Möglichkeit einer Wirtschaftsmediation“, sagt Sprecher Acker. Im Rahmen der Vorsorgeversicherung verfügen Roland-Kunden auch bei einer Änderung der Risikosituation über sofortigen Versicherungsschutz. „Das Risiko muss einfach innerhalb von sechs Monaten nachgemeldet werden“, erklärt der Versicherer.
Doch trotz der Ähnlichkeiten in der Produktstruktur sollten Unternehmer und Vermittler die Bedingungswerke der Versicherer sorgfältig miteinander vergleichen – denn hier treten Unterschiede zutage. „Viele Versicherer bieten zum Beispiel verschiedene Selbstbehaltsvarianten an, die zum Teil auch davon abhängig sind, ob der Vorvertrag schadenfrei verlaufen ist“, sagt Experte Papo. Unterschiede gebe es auch bei den Wartezeiten, die für einige Leistungsarten der betrieblichen Rechtschutzversicherung gelten. Papo: „Viele Versicherer haben eine Wartezeit von drei Monaten, bevor der Schutz in Kraft tritt.“
So weist auch die Finanzaufsichtsbehörde Bafin darauf hin, dass in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung vertraglich vereinbart ist, „dass für Ansprüche vor dem Vertragsbeginn und während einer vereinbarten dreimonatigen Wartefrist (in der Regel drei bis sechs Monate) nach dem Versicherungsbeginn keine Haftung des Rechtsschutzversicherers besteht“.Während die „Vorvertraglichkeit“ damit begründet werde, dass bei Vertragsbeginn „der Keim des Rechtsstreits schon vorhanden ist“, wie die Bafin erklärt, werde die Notwendigkeit der Wartezeit von den Versicherern damit begründet, dass Versicherungsfälle, die kurz nach Vertragsbeginn eintreten, generell „eine Verwirklichung eines schon bei Vertragsbeginn erhöhten Risikos darstellen“.
Vorsicht ist aus Sicht des Finanzchef24-Geschäftsführers zudem bei einem Firmen-Vertragsrechtsschutz geboten. Dieser dient zur Abwehr der Kosten, die durch Streitigkeiten mit einem Vertragspartner oder Kunden entstehen – „zum Beispiel im Handwerksbereich, wenn der Auftraggeber seine Rechnung nicht bezahlen möchte“, so Papo. Dieser Baustein müsse immer gesondert vereinbart werden und sei oft sehr kostenintensiv.
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