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  • Von Redaktion
  • 03.12.2014 um 15:38
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Der Bundestag befasst sich heute mit dem Gesetz zur Modernisierung der Versicherungsaufsicht (VAG), mit der die EU-Richtlinie Solvency II in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Ein Thema wird auch das Provisions-Abgabeverbot sein.

Derzeit ist das Provisions-Abgabeverbot nicht klar geregelt. Laut einem Bericht des Versicherungsjournals hat die Finanzaufsicht Bafin bisher auf ein allgemeingültiges Urteil verzichtet.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wollen das jedoch ändern. Sie fordern, das Provisions-Abgabeverbot im VAG festzuschreiben.

Vom BVK heißt es dazu: „Damit wäre Rechtssicherheit geschaffen und darüber hinaus ein deutliches Signal in Richtung Verbraucherschutz gesetzt.“ Ähnliches lässt der GDV verlauten, welcher schon früher für eine verbindliche gesetzliche Regelung geworben hatte. Auch die Bafin scheint den Schwebezustand beenden zu wollen, so der Bericht weiter.

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