- Von Redaktion
- 02.06.2015 um 20:44
Die Anwälte der wegen Betrugs angeklagten Manager des Finanzunternehmens Infinus werfen Staatsanwälten und Richtern staatliche Willkür vor. Ihre Mandanten säßen nach wie vor in Untersuchungshaft, obwohl die Justiz keine ernsthaften Beweise in der Hand habe. Auch sei eine angebliche Fluchtgefahr als Haftgrund nicht nachweisbar. Das berichtet die Sächsische Zeitung (SZ).
Ein weiterer Vorwurf: Das Verfahren sei nicht fair, die Justiz befangen. Ulf Israel, Anwalt des Infinus-Gründers Jörg Biehl, begründet diesen Vorwurf mit der persönlichen Verbindung zwischen dem Insolvenzverwalter und der Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts. Die beiden sind verheiratet.
Warum die lange U-Haft von inzwischen 18 Monaten für die Infinus-Manager nicht nachvollziehbar ist, begründen die Anwälte laut SZ unter anderem auch damit, dass Angeklagte mit wesentlich schwereren Vorwürfen wesentlich früher entlassen wurden. Als Beispiel dafür führen sie den ehemaligen SED-Vorsitzenden Egon Krenz ins Feld. Er soll bereits nach 18 Tagen wieder aus dem Knast gekommen sein.
Angeklagt sind drei ehemalige Vorstände der Infinus-Gruppe und ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Infinus AG Ihr Kompetenzpartner sowie ein Vorstand der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut. Sie sollen über ein Schneeballsystem zehntausende Privatanleger um mehr als eine Milliarde Euro betrogen haben. Die Festnahme erfolgte Ende 2013. Das Insolvenzverfahren läuft seit April 2014.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren