- Von Redaktion
- 16.03.2015 um 17:36
Drum prüfe, wer sich an den Verhaltenskodex bindet: Bis zum 30. April müssen die 227 deutschen Versicherer, die sich zum 2013 eigenführten GDV-Verhaltenskodex bekennen, einen Prüfbericht beim Verband vorlegen. Dieser wird von einem Wirtschaftsprüfer erstellt und auf der GDV-Homepage veröffentlicht.
Der Verhaltenskodex enthält elf Leitlinien. Sie setzen Standards für eine faire und bedarfsgerechte Vermittlung von Versicherungsprodukten. Unternehmen, die dem Verhaltenskodex beitreten, machen ihn zu ihrer Geschäftsgrundlage für die Zusammenarbeit mit ihren Vertriebspartnern. Versicherer setzen den Kodex in interne Regeln um und vereinbaren Regeln mit ihren Vermittlern.
Wirtschaftsprüfer kontrollieren, ob die unternehmensinternen Regeln dem Verhaltenskodex entsprechen. Dabei können sich die Unternehmen für eine Angemessenheits- und/oder eine Wirksamkeitsprüfung entscheiden.
Bei einer Angemessenheitsprüfung beurteilt der Prüfer, ob die vom Unternehmen individuell aufgestellten Grundsätze und Maßnahmen dazu geeignet sind, die Anforderungen aus dem Kodex in der Praxis umzusetzen. Gegenstand der Prüfung ist der auf den Vertrieb bezogene Teilbereich des Compliance-Management-Systems (CMS). Bei der Angemessenheitsprüfung wird beurteilt, ob die Grundsätze und Maßnahmen des CMS des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt implementiert waren (Stichtagsprüfung).
Mit der Wirksamkeitsprüfung beurteilt der Prüfer zusätzlich, ob die dargestellten Grundsätze und Maßnahmen während eines bestimmten Zeitraums wirksam waren.
Hintergrundinfo: Der Verhaltenskodex ist für den Ausschließlichkeitsvertrieb der Versicherungsgesellschaften konzipiert. Im Gegenzug entwickelte die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) einen eigenen Verhaltenskodex, der sich an Makler richtet.
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