Nach einem Unfall in einer Biogasanlage waren am 11. Januar mehrere hundert Kubikmeter Gülle ausgetreten und hatten umliegende Straßen und Keller überflutet. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 23.01.2017 um 18:01
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Am vergangenen Montag berichteten wir über eine „Gülle-Welle“, die sich nach einem Leck in einer Biogasanlage ins Industriegebiet des kleinen Ortes Engstingen ergoss. Wer für den beträchtlichen Sachschaden aufkommt, war dabei zunächst nicht klar. Nun kommt Bewegung in den Fall – auch aufgrund der Kulanzleistung eines Versicherers.

Die Gülle-Katastrophe, die sich am 11. Januar in Engstingen im Kreis Reutlingen (Baden-Württemberg) ereignete (wir berichteten), hatte auch die Kneipe von Wirtin Anja Wolfframm verwüstet. Sie beklagte sich, dass ihre Versicherung für den Totalschaden im „per Du“ nicht aufkommen möchte. „Ein Gutachter sagte: Die Versicherung zahlt für Hochwasser, nicht aber für einen Gülle-Unfall. Ich bin so sauer“, sagte sie der Bild-Zeitung.

Bleibt die Frage, ob die Haftpflichtversicherung des Betreibers der schadhaften Biogasanlage für die Sanierung der Kneipe aufkommt. Immerhin hat sich die zuständige Sparkassenversicherung nun bereit erklärt, finanzielle Mittel für erste Aufräumarbeiten im Ort bereit zu stellen, wie die Südwest-Presse auf Basis von Informationen des SWR berichtet.

Obwohl die Haftungsfrage noch nicht geklärt sei, habe die Versicherung des Biogasanlagenbetreibers 150.000 Euro für Sofortmaßnahmen freigegeben. Das teilte ein Sprecher des Versicherers mit. „Bei uns läuft das unter Kulanz“, zitiert die Zeitung den Sprecher. Für Sanierungen soll der Betrag allerdings nicht ausreichen. Insofern dürfte Wirtin Anja Wolfframm – zumindest bis auf weiteres – nicht von den bewilligten Leistungen der Sparkassenversicherung profitieren.

Dabei könnte es auch bleiben, denn „die Haftpflichtversicherung zahlt nur das, was das Stüble momentan wert wäre“, sagte die Wirtin damals gegenüber Bild. „Damit könnte ich mir gerade einen neuen Tisch kaufen. Das ist so ungerecht!“, so Wolfframm.

Wie es zu der Havarie kommen konnte, werde noch von Polizei und Technikern untersucht, heißt es im Bericht der Südwest-Presse.

Die 2016 erbaute Erweiterung der Biogasanlage hätte wegen festgestellter Mängel bei der Bauabnahme nicht in Betrieb genommen werden dürfen, teilte der Landkreis Reutlingen zuvor mit.

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