Statistisch gesehen geht in Deutschland alle 35 Minuten ein Schlüssel verloren. © picture alliance / dpa | Daniel Bockwoldt
  • Von Manila Klafack
  • 27.07.2021 um 12:04
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Im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Regel auch der Verlust fremder Schlüssel abgedeckt. Denn gehen diese verloren und muss eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden, kann das für einen Selbstständigen mitunter sehr teuer werden. Was genau unter den Begriff Schlüsselverlust fällt, erfahren Sie hier.

Geht ein Schlüssel für gemietete Geschäftsräume verloren, ist das für den Unternehmer nicht nur eine ärgerliche, sondern auch kostspielige Sache. Hat zum Beispiel eine Friseurmeisterin ihren Salon angemietet, nutzt sie einen fremden Schlüssel, nämlich den ihres Vermieters. Verliert sie diesen Schlüssel nun und befinden sich in dem Gebäude weitere Geschäfte oder Wohnungen, könnte ein Wechsel der kompletten Schließanlage aufgrund des verlorenen Schlüssels notwendig werden – und das kann schnell sehr teuer werden.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann im Fall eines Schlüsselverlusts einspringen – wenn der Schlüsselverlust explizit mit eingeschlossen ist. Die Versicherung zahlt die entstehenden Kosten, die aus dem Verlust fremder Schlüssel entstehen sowie eventuelle Folgeschäden.

Die Grenzen sind von den jeweiligen Sub-Limits in den Versicherungstarifen der Betriebshaftpflicht abhängig. Wer sicher gehen möchte, achtet darauf, dass der angebotene Tarif der Haftpflicht idealerweise gar keine Sublimits enthält. Dies bieten nur wenige Versicherer, es schützt jedoch vor bösen Überraschungen im Schadensfall und bei Schlüsselverlust.

Doch Achtung: Im Gegensatz zu verlorenen Schlüsseln ist die Übernahme der Kosten bei gestohlenen Schlüsseln bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen. Ebenso ist der Schlüsselverlust durch Arbeitnehmer nicht in der betrieblichen Haftpflichtversicherung enthalten, da diese selbst für die vom Arbeitgeber überlassenen Schlüssel haften.

Welche Leistungen sind versichert?

Zu den klassischen Leistungen nach einem Schlüsselverlust zählen insbesondere drei Punkte. Das sind die Erstattung der Kosten für einen Ersatzschlüssel, die Kosten für den Austausch des Schlosses oder der Schlösser sowie die Kosten für die Bewachung des Objektes (maximal 14 Tage).

Die Zusatzleistung einer Schlüsselversicherung von fremden Schlüsseln gibt es sowohl in der betrieblichen als auch in der privaten Haftpflicht-Versicherung. Bei einem Mitarbeiter übernimmt die Privathaftpflicht und bei einem Selbstständigen die Betriebshaftpflicht die anfallenden Kosten. Transponder, Chip- und Schlüsselkarten behandeln die Versicherer dabei in der Regel genauso wie normale mechanische Schlüssel.

Welche Schlüssel sind versichert?

Zum Standardschutz gehört, dass alle fremden Schlüssel versichert sind, die für die Ausübung der betrieblichen Tätigkeit notwendig sind. Also die Schlüssel für das Gebäude beziehungsweise zu den Räumen. Erweiterungen werden oft notwendig für Tresor- und Schließfachschlüssel. Fast nie versichert sind Schlüssel für bewegliche Sachen, etwa Autoschlüssel oder die Schlüssel für einen Schreibtisch oder Schrank.

Schließanlagen werden digitaler

Auch beim Thema Schließanlagen und damit beim Verlust von Schlüsseln zu gewerblich genutzten Gebäuden hält die Digitalisierung zunehmend Einzug. Immer mehr klassische Schließanlagen werden durch digitale Anlagen ersetzt. Hier kann beim Verlust einer Schlüsselkarte neu programmiert werden, anstatt die gesamte Schließanlage austauschen zu müssen. Das ist einfacher und deutlich günstiger.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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